Das Bundesgericht hebt die polizeilichen Massnahmen zur Verhinderung terroristischer Aktivitäten auf, die gegen einen Iraker verhängt wurden. Das Bundesverwaltungsgericht hat das Recht des Betroffenen auf Akteneinsicht verletzt.
Das Bundesgericht gab dem Beschwerdeführer in einem am Freitag veröffentlichten Urteil recht, weil er keinen Zugang zu bestimmten Dokumenten in seiner Akte hatte.
Der Beschwerdeführer kam 2012 in die Schweiz und erhielt Asyl. Aufgrund seiner Aktivitäten für den Islamischen Staat (IS) geriet er in den Fokus der Bundesanwaltschaft (BA).
Sein Flüchtlingsstatus wurde ihm entzogen, seine Abschiebung jedoch ausgesetzt. 2017 wurde er vom Bundesstrafgericht wegen Beteiligung am IS zu einer Strafe von 3 Jahren und 8 Monaten verurteilt.
2023 ersuchte die Schaffhauser Polizei das Bundesamt für Polizei (fedpol), Massnahmen zur Verhinderung terroristischer Aktivitäten anzuordnen. Der Betroffene legte dagegen Beschwerde ein.
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