Die Bundesanwaltschaft hatte ihr vorgeworfen, als ehemalige Geschäftsführerin der konkursiten Luzerner Maschinenhandelsfirma Fera rund 400 Millionen Franken ergaunert zu haben. Es handelt sich dabei um einen der grössten mutmasslichen Schweizer Betrugsfälle, der je vor dem Bundesstrafgericht verhandelt wurden.
Die Hauptverhandlung fand Anfang Juli statt, das Urteil wurde am heutigen Montagmorgen eröffnet. Für die Vollstreckung der Strafe ist der Kanton Luzern zuständig. Die gut 100 Tage Untersuchungshaft werden auf die Freiheitsstrafe angerechnet.
(SDA)
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