Unternehmenssteuerreform
SP ergreift das Referendum gegen Unternehmenssteuerreform III

Die SP will das Referendum gegen die Unternehmenssteuerreform III ergreifen, obwohl die Vorlage im Parlament noch beraten wird. Parteipräsidium und Geschäftsleitung hätten sich auf diesen Schritt geeinigt, sagte SP-Präsident Christian Levrat.
Publiziert: 31.03.2016 um 07:51 Uhr
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Aktualisiert: 09.10.2018 um 00:27 Uhr

Die Linke hatte ein Referendum bereits angekündigt, falls die durch die Reform anfallenden Kosten für den Bund nicht auf 500 Millionen Franken pro Jahr gesenkt werden. In der vom Nationalrat Mitte März beschlossenen Version kostet die Reform gut 1,2 Milliarden Franken. Die vom Ständerat beschlossenen Steuererleichterungen sind rund 100 Millionen Franken günstiger. Als nächstes geht die Vorlage nun zur Differenzbereinigung zurück an den Ständerat.

«Die Wirtschaft und die Bürgerlichen haben entschieden, die Reform gegen die SP durchzuziehen, obschon wir Hand für einen Kompromiss geboten haben», begründet Levrat den Entscheid in einem Interview mit dem «Tages-Anzeiger» und «Bund» vom Donnerstag.

Seine Partei habe die volle Besteuerung von Dividenden gefordert, was Mehreinnahmen bei den Kantonen generiert hätte. «Unsere Lösung hätte 500 Millionen Ausfälle gebracht, nun reden wir von 2 Milliarden», sagte Levrat weiter. Er sieht insbesondere die Kantone «in der Steuersenkungsspirale gefangen».

«Wir werden die Unterschriften für das Referendum rasch beisammenhaben», sagte der SP-Präsident. Der Bundesrat könne die Volksabstimmung entsprechend schnell festlegen. «Ich bin optimistisch, dass wir gewinnen werden. Das Volk wird die Notbremse ziehen.»

Heute werden die im Ausland erwirtschafteten Gewinne von Holding- und Verwaltungsgesellschaften tiefer besteuert als im Inland erzielte. Diese Privilegien muss die Schweiz unter internationalem Druck aufgeben. Vor allem die EU akzeptiert den ihrer Ansicht nach unfairen und schädlichen Steuerwettbewerb nicht mehr.

Im Rahmen der Unternehmessteuerreform III sollen mit tieferen Gewinnsteuern und anderen steuerlichen Erleichterungen jene Unternehmen zum Bleiben bewegt werden, die sich wegen fiskalischer Vorzugsbehandlungen in der Schweiz niedergelassen haben.

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