Unfall beim Fastnachtsumzug 2024 in Schwellbrunn
Fastnachtsbus erfasst Menschengruppe – Verfahren nun eingestellt

Die Ausserrhoder Staatsanwaltschaft hat ein Verfahren gegen den Verursacher eines Unfalls mit sieben verletzten Personen eingestellt. Ein Bus hatte im Februar 2024 an der Fasnacht in Schwellbrunn AR eine Gruppe von Fussgängerinnen und Fussgängern erfasst.
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Am 18. Februar 2024 verunfallte in Schwellbrunn AR ein Bus und erfasste dabei sieben Menschen(Archivbild)
Foto: Kantonspolizei Ausserrhoden

Darum gehts

KI-generiert, redaktionell geprüft
  • Busunfall in Schwellbrunn verletzte sieben Menschen am Fastnachtsumzug
  • Technische Mängel am Bus führten zu unzureichender Bremsleistung
  • Zwei Personen wurden schwer verletzt, insgesamt sieben Menschen betroffen
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Am Fastnachtsumzug in Schwellbrunn AR verunfallte am 18. Februar 2024 ein Bus und erfasste dabei sieben Menschen. Der Fahrer hatte den zu einem Fasnachtsbus umgebauten Linienbus im Schritttempo gelenkt, heisst es in der Mitteilung der Ausserrhoder Staatsanwaltschaft vom Donnerstag.

Beim Anfahren habe er kurz Gas gegeben. Doch dann beschleunigte der Bus und erfasste eine Gruppe von Fussgängerinnen und Fussgängern. Zudem fuhr der Bus einem Umzugswagen auf, ein landwirtschaftlicher Motoreinachser mit Anhänger.

Bus hatte technische Mängel

Sieben Personen wurden verletzt, zwei davon schwer, wie damals die Ausserrhoder Kantonspolizei mitteilte. Sie stürzten vom Motoreinachser oder wurden unter dem Bus eingeklemmt. Nach dem Unfall war in Schwellbrunn ein Care Team im Einsatz.

Die Untersuchung habe nun gezeigt, dass der Bus nicht in einem vorschriftsgemässen Zustand gewesen sei, informierte die Staatsanwaltschaft. Vor allem die Druckluftanlage der Betriebsbremse habe nicht den gesetzlichen Anforderungen genügt. Die Warneinrichtung, die vor zu niedrigem Bremsdruck gewarnt hätte, habe gefehlt. 

«Sehr leichtes Verschulden des Fahrzeuglenkers»

Wegen der technischen Mängel und der konkreten Umstände gehe die Staatsanwaltschaft «von einem sehr leichten Verschulden des Fahrzeuglenkers aus», heisst es weiter. Entsprechend werde das Verfahren gegen ihn eingestellt. Die Einstellungsverfügung sei «rechtsmittelfähig».

Weitere Informationen etwa, ob der Fahrer den Bus selber umgebaut hat oder ob er den Zustand kannte, gab es von der Staatsanwaltschaft auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA nicht.

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