Umwelt
Obwaldner Regierung vereinfacht Zugang zu erneuerbaren Energien

Anfang Juli werden im Kanton Obwalden die Verfahren für Solaranlagen und Luft-Wärme-Pumpen vereinfacht. So braucht es beispielsweise für eine Solaranlage an einer Fassade in der Arbeitszone keine Baubewilligung mehr.
Publiziert: 19.06.2024 um 10:14 Uhr
Solaranlagen an Gebäudefassaden in Arbeitszonen brauchen in Obwalden künftig keine Baubewilligung mehr. (Symbolbild)
Foto: CHRISTIAN BEUTLER
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SDASchweizerische Depeschenagentur

Eine Meldung an die Gemeinde genügt fortan, wie die Obwaldner Regierung am Mittwoch mitteilt. Auch für Luft-Wärme-Pumpen in Gebäuden ausserhalb der Bauzone braucht es keine Baubewilligung mehr. Denn der Lärmschutz verursache bei solchen Geräten kaum Probleme, so der Kanton.

Ebenfalls per 1. Juli will der Kanton einen Solarrabatt von 300 Franken auf die kantonale Bewilligungsgebühr für freiwillig erstellte Solaranlagen gewähren, wie es heisst. Die Solaranlagen ausserhalb der Bauzonen will er kostenlos bearbeiten.

Mit der Förderung von erneuerbaren Energien will die Regierung dazu beitragen, die Ziele des Energie- und Klimakonzepts 2035 zu erreichen. Die Verfahrensvereinfachungen entsprechen einer im Frühling 2023 überwiesenen Motion.

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