Dem Schweizer Zoll ist ein Schlag gegen Vogelschmuggler gelungen. Ausgangspunkt der Ermittlungen war die Kontrolle von zwei portugiesischen Staatsangehörigen im November 2024 am Grenzübergang des Grossen Sankt Bernhard-Tunnels, wie das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) am Mittwoch mitteilte. Die beiden Männer im Alter von 54 und 46 Jahren hatten rund zehn geschützte Vögel nicht deklariert.
Mehr als 50 Vögel illegal importiert
Die weiteren Abklärungen zeigten, dass ein dritter Mann in den Handel zwischen der Schweiz, Italien, Holland, Belgien, Luxemburg und Portugal verwickelt war. Die drei Personen nutzten die Räumlichkeiten ihres Unternehmens, um die Vögel unterzubringen.
Insgesamt sollen sie laut dem BAZG mehr als fünfzig Vögel mit gefälschten Kaufbelegen und ohne die nötigen Zertifikate illegal eingeführt haben. Der Wert der Ware beläuft sich auf fast hunderttausend Franken.
Aufgrund der ersten Untersuchung führte die Zollfahndung 2025 eine weitere Kontrollaktion in der Westschweiz und im Tessin durch. Dabei wurden rund dreissig weitere geschützte Vögel beschlagnahmt.
Drei Täter angezeigt
Die drei Täter aus dem Fall von 2024 wurden wegen Verstössen gegen das Zoll-, Mehrwertsteuer-, Artenschutz- und Tierschutzgesetz angezeigt. Die Kontrollen von 2025 führten zudem zur Eröffnung mehrerer neuer Ermittlungsverfahren in verschiedenen Westschweizer Kantonen, wie es weiter hiess.
Die betroffenen Vogelarten sind über das Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen (Convention on International Trade in Endangered Wild Fauna and Flora Species oder Cites, auch Washingtoner Artenschutzübereinkommen genannt) geschützt.
Cites-Zertifikat bei Einfuhr erforderlich
Das Handelsabkommen trat 1975 in Kraft. Zusammen mit der Schweiz haben sich mehr als 180 Länder verpflichtet, sich gemeinsam für den Artenschutz einzusetzen. Die durch Cites geschützten Arten werden je nach Schwere der Bedrohung in drei Schutzkategorien eingeteilt. Derzeit sind mehr als 6000 Tier- und 34'000 Pflanzenarten in den Anhängen von Cites aufgeführt.
In der Schweiz ist für die Einfuhr von Exemplaren dieser Arten immer ein Cites-Zertifikat des Herkunftslandes und je nach Art eine Einfuhrbewilligung des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) erforderlich. Alle Einfuhren werden kontrolliert.
Für die Ausfuhr von Cites-Exemplaren ist ausnahmslos für alle Arten eine Ausfuhrbewilligung erforderlich. Diese Bewilligungen werden vom BLV ausgestellt, das jährlich zwischen 85'000 und 105'000 Bewilligungen erteilt.