Ein Mann (23) wehrte sich gegen einen aggressiven Taxifahrer und muss dafür erst in den Knast und dann die Schweiz verlassen. So lautet das Urteil, das das Zuger Strafgericht am Freitag fällte. «Wir haben es uns nicht leicht gemacht», erklärte das Gericht beim Prozess, wie der «Bote der Urschweiz» berichtet.
Der Angeklagte habe zwar in Notwehr gehandelt, allerdings habe er dann «unverhältnismässig und massiv grenzüberschreitend» reagiert. Konkret geht es um eine Auseinandersetzung zwischen dem 23-Jährigen und einem Taxifahrer (60) im Jahr 2020.
Wie es genau zu dem Streit kam, ist nicht klar. Laut Zeugenaussagen habe der Taxifahrer aber angefangen, den Angeklagten anzugreifen. Er habe ihn gepackt und geschubst, aber nicht geschlagen. Dem widersprach der 23-Jährige vor Gericht. Er sei mehrfach geschlagen worden. Beweise dafür gibt es nicht.
Schlimme Folgen möglich
Für das Gericht war dagegen klar, dass der 23-Jährige sich nicht einfach gewehrt hatte, sondern den Taxifahrer daraufhin selber angriff. Unter anderem trat er gegen den Kopf des Taxifahrers, als dieser schon auf dem Boden lag. Der Richter dazu: «Jeder weiss, dass ein solcher Tritt gegen den Kopf schwere Verletzungen oder Schlimmeres zur Folge haben kann.»
Der Landesverweis sei zwar ein Härtefall, erklärte das Gericht. Der Mann lebt seit dem Primarschulalter hier. Aber «die Sicherheit der Schweiz» werde höher eingestuft. Auch der Mittäter wurde wegen Raufhandels verurteilt. Allerdings fiel das Urteil milder aus. Kein Gefängnis und Landesverweis, dafür eine saftige Geldstrafe plus Verfahrenskosten. Der Taxifahrer bekam eine Genugtuung von 1000 Franken zugesprochen. (jmh)