Nachdem ein Rentner 3000 Franken abgehoben hatte, versuchte eine Slowakin ihm das Geld zu stehlen. (Symbolbild)
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Die Staatsanwaltschaft stellte der Frau bereits einen Strafbefehl zu. Diesen erliess sie nicht nur wegen des Diebstahls, sondern auch wegen Missachten der Meldepflicht beim Ausüben einer Erwerbstätigkeit, wie die Winterthurer Stadtpolizei am Mittwoch mitteilte.
Denn die Slowakin hatte sich dem Rentner bereits vor dem Diebstahl genähert: Sie bot ihm, nachdem sie ihn in einem Restaurant ein erstes Mal angesprochen hatte, körperlichen Kontakt gegen Entgelt an. (SDA)