Toni Bottinelli muss 3000 Fr Versicherung zurückzahlen
Seine Mutter starb 12 Stunden zu früh

Weil seine Mutter zu früh starb, muss der Sohn, Toni Bottinelli, zahlen. «Ich weiss nicht, wie ich über die Runden kommen soll», sagt er.
Publiziert: 23.04.2014 um 00:00 Uhr
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Aktualisiert: 01.10.2018 um 03:59 Uhr
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Bei ihm stapeln sich offene Rechnungen seiner Mutter: Trotzdem muss Toni Bottinelli ihre Rente zurückzahlen.
Foto: Nicolas Y. Aebi
Von Cyrill Pinto

Der Tod seiner Mutter Lina († 94) ist erst ein paar Wochen her, doch trauern konnte Toni Bottinelli (62) aus Zürich noch nicht richtig. Zu sehr beschäftigt ihn der Amtsschimmel.

Pflichtbewusst meldet er den Todesfall der Zürcher Sozialversicherungsanstalt (SVA), damit die Rentenzahlung eingestellt wird. Doch jetzt will die SVA Geld von ihm! Nämlich 1600 Franken AHV-Rente für den Monat April. Und nicht nur sie, auch das Sozialamt der Stadt Zürich fordert 1180 Franken Ergänzungsleistung zurück. Zusammen macht das fast 3000 Franken.

Der Grund: Bottinellis Mutter Lina ist zwölf Stunden zu früh gestorben. Sie erlag am 31. März am Mittag ihrem Lungenleiden. «Wäre Mutter nach Mitternacht gestorben», sagt Bottinelli traurig, «hätte ich das Geld für den Monat April behalten und damit ihre offenen Rechnungen bezahlen können.»

Wegen der Lungen-Krankheit seiner Mutter stapeln sich beim Organisten nun die Rechnungen. Gerade erhielt er die Abrechnung von der Krankenkasse. Bereits bezahlt hat er die letzte Spitalrechnung von 200 Franken. Noch nicht eingetroffen ist die Rechnung für die ­Ambulanz – «beim letzten Mal kostete das 700 Franken», sagt Bottinelli.

Bottinelli arbeitet als Organist für verschiedene Kirchen in der Region. Ein paar Hundert Franken erhält er jeweils für seine sporadischen Einsätze. «Ich weiss nicht, wie ich über die Runden kommen soll», sagt der Mann verzweifelt. Jetzt hofft er, dass sich die SVA kulant zeigt. Schliesslich hat er sich jahrzehntelang aufopfernd um seine kranke Mutter gekümmert. «Hätte ich sie ins Heim gegeben, hätte die Öffentlichkeit für ihre Betreuung aufkommen müssen», sagt Bottinelli. Er legt Wert auf die Feststellung, dass er nie jemandem auf der Tasche lag. Im Gegenteil. «Ich lebe sehr bescheiden und brauche nicht viel.»

Auf die letzte Rente seiner Mutter wäre er dringend angewiesen. Bei der SVA blitzte er aber mit all seinen Argumenten ab. «Bei Sozialleistungen kennt das Gesetz keinen Ermessensspielraum», sagt SVA-Sprecherin Daniela Aloisi. Trotzdem macht sie Toni Bottinelli Hoffnung: «Er hat die Möglichkeit, ein Erlassgesuch einzureichen. Kann er besondere Umstände geltend machen, muss er das Geld nur teilweise oder gar nicht zurückzahlen.»

Ausserdem empfiehlt ihm Daniela Aloisi dringend, eine Beratung bei der SVA in Anspruch zu nehmen: «Offenbar braucht Herr Bottinelli Hilfe – die erhält er bei uns.»

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