Todesstrafe in der Schweiz?
«Absolut empörend»

Die Idee einer Volksinitiative für die Wiedereinführung der Todesstrafe wirft hohe Wellen: Berichte über das geplante Volksbegehren lösten auf den Internetportalen hitzige Diskussionen aus. Politiker äusserten sich kategorisch ablehnend.
Publiziert: 08.06.2018 um 19:40 Uhr
|
Aktualisiert: 16.07.2019 um 08:59 Uhr
Teilen
Anhören
Kommentieren

Auf den Online-Portalen der Schweizer Medien, wie Blick.ch, waren heute mehrere hundert Kommentare zu lesen. Viele Kommentatoren äussern sich empört ─ es finden sich aber auch Befürworter. Heiss diskutiert wird auch die Frage, ob eine solche Initiative zulässig sei.

Besonders klar bezog die CVP Position. Die Partei mit dem C im Namen bezeichnete in einer Mitteilung unter dem Titel «Todesstrafe in der Schweiz: Niemals!» solche Sammelaktionen als «absolut empörend». Und fährt fort: «Die Freiheit irgendwelcher Initiativkomitees in Ehren, aber sollen in Zukunft bei uns Unterschriftenbogen zirkulieren für Folter, Genozid und weitere völkerrechtlich absolut untolerierbare Forderungen?»

Todesstrafe in der Schweiz

Die Todesstrafe in der Schweiz wurde 1942 im zivilen Strafgesetzbuch abgeschafft. Ein erster Versuch zur Abschaffung der Todesstrafe erfolgte in der Bundesverfassung von 1874, doch wurde sie bereits fünf Jahre später durch eine Volksabstimmung wieder zugelassen. Hauptargument der Befürworter war die steigende Kriminalität. 10 Kantone führten sie in ihren Strafgesetzbüchern wieder ein.

Im Kriegsfall blieb die Todesstrafe dagegen bestehen - für Delikte wie Landesverrat, Feind-Begünstigung, Mord und Plünderung. Im Zweiten Weltkrieg wurden von 33 gefällten Todesurteilen 17 durch Erschiessen vollstreckt, die letzte Hinrichtung erfolgte 1944. Ein Versuch, per Initiative die Todesstrafe für Drogenhändler einzuführen, scheiterte 1985 bereits während der Unterschriftensammlung.

Letzte Hinrichtung in der Schweiz 1944

In der Schweiz wurde zuletzt 1944 eine Zivilperson hingerichtet. Die Todesstrafe wurde allerdings erst 1992, mit der Änderung des Militärstrafrechts, vollständig abgeschafft. Seither engagiert sich die Schweiz laut AI für ihre weltweite Abschaffung – sowohl auf multilateraler wie auch bilateraler Ebene.

Todesstrafe weltweit

Die Zahl der Hinrichtungen ist im vergangenen Jahr um fast ein Drittel gesunken und hat den tiefsten Wert seit mindestens einem Jahrzehnt erreicht. Demnach gab es 2018 nur in fünf Ländern mehr Hinrichtungen: in Weissrussland, Japan, Singapur, Südsudan und den USA. Weltweit wurden mindestens 690 Exekutionen registriert. Unklar ist die Lage in China. Da Peking die Todesstrafe als Staatsgeheimnis einstufe, fehlten genaue Zahlen für das Land, schreibt Amnesty. Trotzdem lasse sich sagen, dass dort am meisten Menschen hingerichtet worden seien, Tausende Todesurteile und Exekutionen.

Auf Rang zwei der unrühmlichen Liste folgt der Iran. Doch seien dort nach einer Änderung der Anti-Drogen-Gesetze die Hinrichtungen um die Hälfte gesunken. Auch im Irak, in Pakistan und Somalia wurden gemäss dem Amnesty-Bericht deutlich weniger Menschen hingerichtet.

An der Uno-Generalversammlung im Dezember 2018 hatten 121 Länder für ein weltweites Moratorium für die Todesstrafe gestimmt. 35 Staaten stimmten dagegen. (SDA)

Die Todesstrafe in der Schweiz wurde 1942 im zivilen Strafgesetzbuch abgeschafft. Ein erster Versuch zur Abschaffung der Todesstrafe erfolgte in der Bundesverfassung von 1874, doch wurde sie bereits fünf Jahre später durch eine Volksabstimmung wieder zugelassen. Hauptargument der Befürworter war die steigende Kriminalität. 10 Kantone führten sie in ihren Strafgesetzbüchern wieder ein.

Im Kriegsfall blieb die Todesstrafe dagegen bestehen - für Delikte wie Landesverrat, Feind-Begünstigung, Mord und Plünderung. Im Zweiten Weltkrieg wurden von 33 gefällten Todesurteilen 17 durch Erschiessen vollstreckt, die letzte Hinrichtung erfolgte 1944. Ein Versuch, per Initiative die Todesstrafe für Drogenhändler einzuführen, scheiterte 1985 bereits während der Unterschriftensammlung.

Letzte Hinrichtung in der Schweiz 1944

In der Schweiz wurde zuletzt 1944 eine Zivilperson hingerichtet. Die Todesstrafe wurde allerdings erst 1992, mit der Änderung des Militärstrafrechts, vollständig abgeschafft. Seither engagiert sich die Schweiz laut AI für ihre weltweite Abschaffung – sowohl auf multilateraler wie auch bilateraler Ebene.

Todesstrafe weltweit

Die Zahl der Hinrichtungen ist im vergangenen Jahr um fast ein Drittel gesunken und hat den tiefsten Wert seit mindestens einem Jahrzehnt erreicht. Demnach gab es 2018 nur in fünf Ländern mehr Hinrichtungen: in Weissrussland, Japan, Singapur, Südsudan und den USA. Weltweit wurden mindestens 690 Exekutionen registriert. Unklar ist die Lage in China. Da Peking die Todesstrafe als Staatsgeheimnis einstufe, fehlten genaue Zahlen für das Land, schreibt Amnesty. Trotzdem lasse sich sagen, dass dort am meisten Menschen hingerichtet worden seien, Tausende Todesurteile und Exekutionen.

Auf Rang zwei der unrühmlichen Liste folgt der Iran. Doch seien dort nach einer Änderung der Anti-Drogen-Gesetze die Hinrichtungen um die Hälfte gesunken. Auch im Irak, in Pakistan und Somalia wurden gemäss dem Amnesty-Bericht deutlich weniger Menschen hingerichtet.

An der Uno-Generalversammlung im Dezember 2018 hatten 121 Länder für ein weltweites Moratorium für die Todesstrafe gestimmt. 35 Staaten stimmten dagegen. (SDA)

Die Partei will sich dafür einsetzen, dass bereits vor dem Sammeln von Unterschriften geprüft werden muss, ob ein Volksbegehren mit der Verfassung und dem Völkerrecht vereinbar ist.

Auch die kantonalen Parteipräsidenten der FDP nahmen sich an ihrer Konferenz kurzfristig des Themas an: Sie lehnten die Initiative ab und äusserten «grösstes Befremden» zum Vorhaben, wie die FDP in einer Mitteilung schreibt. Die Partei wolle sich gegen die Initiative einsetzen, wenn siezustande käme.

Ohne abschreckende Wirkung ...

Daniel Jositsch, Zürcher SP-Ständetrat, lehnt die Todesstrafe ebenfalls kategorisch ab: «Die Todesstrafe hat keine abschreckende Wirkung. Und sie ist irreversibel.» Das sei bei Fehlurteilen eine krasse Ungerechtigkeit, sagte der Strafrechtsprofessor auf «TeleZüri».

... und teuer!

Auch das Kostenargument zählt nicht. Viele Menschen sind der Meinung, die Todesstrafe sei günstiger für den Staat als Lebenslänglich. Doch eine Untersuchung von Amnesty International für die USA zeigt: Bis ein Todesurteil vollstreckt wird, durchläuft das Verfahren oft den gesamten Instanzenweg, vielfach über viele Jahre hinweg. Das sei letztlich sogar teurer als eine langjährige Gefängnisstrafe. (SDA/snx)

Das beliebteste Quiz der Schweiz ist zurück.
Jetzt im Blick Live Quiz abräumen

Spiele live mit und gewinne bis zu 1'000 Franken! Jeden Dienstag, Mittwoch und Donnerstag ab 19:30 Uhr – einfach mitmachen und absahnen.

So gehts:

  • App holen: App-Store oder im Google Play Store
  • Push aktivieren – keine Show verpassen

  • Jetzt downloaden und loslegen!

  • Live mitquizzen und gewinnen

Das beliebteste Quiz der Schweiz ist zurück.

Spiele live mit und gewinne bis zu 1'000 Franken! Jeden Dienstag, Mittwoch und Donnerstag ab 19:30 Uhr – einfach mitmachen und absahnen.

So gehts:

  • App holen: App-Store oder im Google Play Store
  • Push aktivieren – keine Show verpassen

  • Jetzt downloaden und loslegen!

  • Live mitquizzen und gewinnen

Teilen
Fehler gefunden? Jetzt melden
Was sagst du dazu?