Die Schwulenorganisation Pink Cross hat vor dem Kantonsgericht Graubünden eine weitere Niederlage kassiert. Die Bündner Staatsanwaltschaft lehnte vor Wochen bereits ab, gegen Bischof Huonder ermitteln zu wollen. Hintergrund des Zoffs waren die schwulenfeindlichen Aussagen des Churer Geistlichen, in denen er über die Todesstrafe für Schwule sprach (BLICK berichtete).
Heute kam nun die zweite Ohrfeige: Das Kantonsgericht hat die Beschwerde gegen diese Einstellungsverfügung abgelehnt. Es kommt definitiv nicht zum Prozess gegen den umstrittenen Bischof. Für die betroffenen Kläger kommt es aber noch dicker: Sie wurden zu einer Entschädigung von 1200 Franken an Huonder verurteilt und müssen die Prozesskosten von 1500 Franken bezahlen.
Die Enttäuschung bei Pink Cross ist gross. Insbesondere, weil das Kantonsgericht selbst glaubt, Huonder habe seine Aussage «unmöglich ernst meinen» können. «Die aktuelle Rechtslage verunmöglicht es Schwulen und Lesben, eine Sachlage wie die Aussagen von Bischof Huonder in einem ordentlichen Gerichtsverfahren bewerten und überprüfen zu lassen», sagt Bastian Baumann, Geschäftsleiter von Pink Cross. (pma)
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