Zum Kontrollgebiet gehört ein 1 Kilometer breiter Uferstreifen vom Bodensee ab Kreuzlingen entlang des Untersees und Rheins abwärts bis zum Flurlingersteg bei Neuhausen am Rheinfall, wie der Kanton Schaffhausen am Montag mitteilte.
Innerhalb des Kontrollgebiets gelten nun strengere Vorschriften zum Schutz von Nutztieren. Massnahmen, die bis anhin nur für Haltungen mit mehr als 50 Tieren obligatorisch waren, gelten nun auch für kleine Tierhaltungen.
Laut der Mitteilung gibt es keine Hinweise darauf, dass ein Ansteckungsrisiko für Menschen besteht. Eier und Geflügelfleisch können weiterhin bedenkenlos konsumiert werden.
Aus hygienischen Gründen wird generell empfohlen, kranke oder tote Wildvögel nicht anzufassen. Der genaue Fundort soll dem Veterinäramt, der Wildhut oder der Polizei gemeldet werden.