Bundesrat beschliesst Betäubungspflicht
Hummer dürfen nicht mehr lebendig gekocht werden

Hummer dürfen bald nicht mehr lebend gekocht werden: Der Bundesrat hat beschlossen, dass Panzerkrebse vor dem Töten betäubt werden müssen.
Publiziert: 10.01.2018 um 13:26 Uhr
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Aktualisiert: 12.09.2018 um 23:10 Uhr
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Hummer dürfen bald nicht mehr lebend gekocht werden.
Foto: Keystone

Wer frischen Hummer, Langusten oder Bärenkrebs essen will, wird künftig tiefer in die Tasche greifen müssen. Gegen den Widerstand von Gastronomen hat der Bundesrat beschlossen, dass lebende Panzerkrebse vor dem Töten betäubt werden müssen.

Betäubung zum Beispiel mit Elektroschocks

Heute werden die Tiere in der Regel lebend ins kochende Wasser geworfen. Mit diesem heftig umstrittenen, aber weit verbreiteten Umgang mit Panzerkrebsen ist nun Schluss. In Zukunft müssen die Tiere betäubt werden, zum Beispiel mit Elektroschocks. Restaurants, die Hummer anbieten, werden also ihre Küchen nachrüsten müssen.

In Gastrokreisen hat das bereits für rote Köpfe gesorgt. Trotz Kritik in der Vernehmlassung hält der Bundesrat aber daran fest, die bisher nur für Wirbeltiere geltende Betäubungspflicht auf Panzerkrebse auszudehnen. Es müsse davon ausgegangen werden, dass diese ebenfalls leidens- und empfindungsfähig seien, schreibt er dazu.

Krebse dürfen nicht mehr auf Eis transportiert werden

Auch vor der Tötung müssen Panzerkrebse schonender gehalten werden. Sie dürfen zwar gekühlt, aber nicht mehr direkt auf Eis oder in Eiswasser transportiert werden. Zudem müssen im Wasser lebende Arten neu immer in ihrem natürlichen Milieu gehalten werden. Ein Importverbot scheint hingegen nicht mehrheitsfähig. Der Nationalrat hat letzten Juni einen entsprechenden Antrag aus den Reihen der Grünen abgelehnt. (SDA)

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