Auf Tessiner Markt verkauft
Schweizer schmuggelte insgesamt 200'000 Zigaretten

Ein Schweizer schmuggelte zwischen 2021 und 2024 rund 200'000 Zigaretten sowie weitere Tabakprodukte in die Schweiz. Dem Mann droht wegen hinterzogener Steuern von fast 90'000 Franken und weiteren Verstössen eine Geldstrafe.
Publiziert: 14:45 Uhr
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Aktualisiert: 15:31 Uhr
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Ein Schweizer schmuggelte während mehrerer Jahre Zigaretten im grossen Stil illegal über die Schweizer Grenze.
Foto: Bundesamt für Zoll und Grenzsich
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Keystone-SDADie Schweizer Nachrichtenagentur

Ein Schweizer hat während mehrerer Jahre insgesamt 200'000 Zigaretten in die Schweiz geschmuggelt. Die Produkte wurden online sowie auf dem Tessiner Markt verkauft. Dem Mann werden hinterzogene Steuern in der Höhe von fast 90'000 Franken in Rechnung gestellt.

Zudem drohe dem Schmuggler eine Geldstrafe, wie das Bundesamt für Zoll- und Grenzsicherheit (BAZG) am Donnerstag mitteilte. Die Strafe werde auf Grundlage der hinterzogenen Steuern verhängt.

Hintergrund der Meldung ist der Abschluss einer Untersuchung der Ermittler der Antibetrugsabteilung des BAZG. Demnach habe der Schmuggel über mehrere Jahre stattgefunden, und zwar von 2021 bis 2024. Die illegalen Importe seien entweder vom Angeklagten selbst oder über ein im Ausland lebendes Familienmitglied abgewickelt worden, heisst es in der Medienmitteilung weiter.

Neben Zigaretten habe der Mann auch 119 Kilogramm Shishatabak und 855 Stangen Tabaksticks geschmuggelt. Letztere seien für die Verwendung in elektronischen Heizgeräten bestimmt gewesen.

Ausserdem seien etwa hundert Kamagra-Tabletten – ein in Jordanien gekauftes Potenzmittel – beschlagnahmt worden. Alle Waren wurden unter Verstoss gegen die Zollvorschriften in die Schweiz eingeführt, wie das BAZG weiter schreibt.

Die Produkte seien online über Verkaufsplattformen und die Website des eigens gegründeten Unternehmens des Angeklagten verkauft worden. Zudem seien sie an spezialisierte lokale Betriebe auf dem Tessiner Markt geliefert worden. Dort seien sie zu einem deutlich niedrigeren Preis als dem Marktpreis abgegeben worden. 

Die Ware wurden beschlagnahmt und dem Mann wurden formell die hinterzogenen Steuern in Höhe von fast 90'000 Franken in Rechnung gestellt, hält das BAZG abschliessend fest.

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