Alexander D.* (23) wegen Totschlags verurteilt
Disco-Rüpel muss fünf Jahre in den Knast

Vor zwei Jahren schlug der ehemalige Karate-Meister vor dem Club «Rotonda» in Gordola TI einen Fabrikdirektor nieder. Jetzt muss er dafür ins Gefängnis.
Publiziert: 15.05.2019 um 18:51 Uhr
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Aktualisiert: 16.05.2019 um 08:54 Uhr
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Konnte dem Richter seine Unschuld nicht weiss machen: Alexander D.* (23) aus Biasca TI wurde am Mittwoch, den 15. Mai 2019, wegen Totschlags zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt.
Foto: Facebook
Myrte Müller

Da halfen seine Krokodilstränen nicht. Mit viel Rührseligkeit hatte Alexander D.* (23) vor Gericht in Lugano TI seine Unschuld beteuert. Richter Amos Pagnamenta jedoch liess sich nicht täuschen. Die Zeugenaussagen seien glaubwürdig.

Alexander hat am frühen Morgen des 22. April 2017 am Ausgang der Discothek «Rotonda» in Gordola TI den zweifachen Familienvater Fabrizio C. (†44) mit einem Hieb zu Fall gebracht (BLICK berichtete). «Er ist wütend gewesen und hat den Erstbesten getroffen, der vor ihm stand», so der Richter am späten Mittwochnachmittag bei der Urteilsverkündung. Fünf Jahre muss der Schweizer mit kosovarischen Wurzeln wegen Totschlags in den Knast.

Es liegt keine Tötungsabsicht vor

Die Verteidigung hatte einen tätlichen Angriff ausgeschlossen. Deren Gutachterin vermutete, dass der Venenriss durch eine Erkrankung ausgelöst worden sei. Eine These, die den Richter nicht überzeugte. Die medizinischen Gutachten der Staatsanwaltschaft hätten klar bewiesen, dass dieser Schlag in den Nacken einen Riss in der Wirbelaorta auslöste und es damit zur tödlichen Gehirnblutung kam, so Amos Pagnamenta.

Alexander D. war Karate-Meister, hat sogar im National-Kader gekämpft. Dennoch, so der Richter, habe keine Tötungsabsicht vorgelegen. Der Disco-Rüpel habe den regungslos am Boden liegenden Fabrikdirektor nicht gekannt. Und offenbar seien ihm die Konsequenzen seines Hiebes in dem Augenblick nicht bewusst gewesen. Denn Alexander D. läuft einfach weiter und leistet keine Hilfestellung. 

Der Angeklagte hat fortwährend gelogen

Während des gesamten Verfahrens habe der Angeklagte fortwährend gelogen. «Ich habe selten jemanden erlebt, der während der Befragungen täglich seine Version ändert», sagt der Richter weiter. Er hatte ihn noch am ersten Verhandlungstag daraufhin gewiesen, dass es jetzt die letzte Gelegenheit sei, die Wahrheit zu sagen. Doch bis zum Schluss blieb Alexander D. bei seiner Aussage: «Ich bin unschuldig».

Der Disco-Rüpel kommt noch glimpflich davon. Chefankläger Arturo Garzoni hatte Alexander D. vorsätzliche Tötung vorgeworfen in seinem Plädoyer zwölf Jahre Haft gefordert.

* Namen geändert

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