15 Jahre für den Vater, 13 für die Mutter
Tessiner Horror-Eltern weggesperrt!

Das Gericht greift knallhart durch! Alberto und Karin C. wurden vor dem Gericht in Lugano TI zu Höchststrafen verurteilt, weil sie ihre Kinder über ein Jahrzehnt lang als Sex-Objekte missbrauchten.
Publiziert: 14.11.2019 um 19:55 Uhr
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Aktualisiert: 14.11.2019 um 20:25 Uhr
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Tessiner Horror-Eltern Alberto (50) und Karin C. (45) kurz vor ihrer Verhaftung im April 2016. Über elf Jahre lang missbrauchten sie ihre zwei Kinder.
Foto: Facebook
Myrte Müller

Da halfen keine Tränen, kein Zeichen der Reue und Bitten um Vergebung. Die Horror-Eltern von Bellinzona müssen in den Knast. Und das richtig lange! Das entschied der Richter gestern am späten Nachmittag. Alberto C.* (50) erhielt die Höchststrafe von 15 Jahren. Seine Ehefrau wurde zu 13 Jahren Haft verurteilt. Drei Jahre davon haben sie bereits abgesessen.

Damit folgt das Gericht, zumindest was das Urteil gegen den Vater angelangt, der Forderung der Staatsanwaltschaft. Diese hatte für Karin C. noch 14 Jahre und sechs Monate verlangt. Da diese im Saal Reue zeigt, liegt ihr Urteil anderthalb Jahre darunter.

Der Richter folgt in allen Punkten der Staatsanwältin

Monströs sei der Kindesmissbrauch gewesen, erklärt Richter Amos Pagnamenta, und von beispielloser Schwere, grundböse. Die Kinder seien, so der Tessiner Richter, als Sex-Objekte benutzt worden.

Begonnen hat der Missbrauch im Sommer 2002. Damals war die Tochter erst drei Jahre alt, der Sohn sieben. 136 sexuelle Übergriffe hat es gegeben. Die Kinder müssen auch den Geschlechtsverkehr ihrer Eltern filmen und fotografieren. Die Bilder sammelt der Vater in einem «Album», unterlegt sie mit Musik.

Rabenvater entjungferte die eigene Tochter

Als die Tochter 14 Jahre alt wird, erklärt der Vater sie zu seiner «Geliebten». Er entjungfert sie und missbraucht sie immer wieder. Vor Gericht aber behauptet Alberto C., es sei nie zu einer Penetration gekommen. Und die Zahl der Übergriffe seien auch sehr viel niedriger. Es sei nur in rund zwei Dutzend Fällen zum «erotischen Spielchen» gekommen.

Der Richter glaubt dem Hauptopfer, der Tochter. Sie musste immer wieder beim Sex zu dritt mitmachen, die Lust ihrer Eltern befriedigen. So verurteilt das Gericht in Lugano Alberto C. wegen Vergewaltigung und Inzest und beide Horror-Eltern wegen sexuellen Kindesmissbrauch sowie sexueller Nötigung.

* Name geändert

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