Die Ungereimtheiten um den mutmasslichen Täter, einen 53-jährigen, vorbestraften Mann, hatten grossen Wirbel verursacht (Blick Online berichtete).
Das war passiert:
Gegen den Mann war wegen einer anderen Tat 24 Tage vor dem Tötungsdelikt an dem 25-jährigen Taxifahrer ein Haftbefehl erlassen worden. Der war aber nicht vollzogen worden.
Zehn Tage vor der Tat vom vergangenen 16. September war er zudem aus einem Fürsorgerischen Freiheitsentzug entlassen worden. Wiederum ohne dass der bestehende Haftbefehl vollzogen worden war.
Eine unglaubliche Schlamperei von Behörden! Und ein unschuldiger Taxi-Fahrer bezahlte das mit seinem Leben.
So geht es weiter:
Die Oberstaatsanwaltschaft will nun in einem Bericht an den Regierungsrat sämtliche Aspekte ab dem Erlass des Haftbefehls vom vergangenen 23. August durch das Obergericht beleuchten. Dann soll über Konsequenzen entschieden werden. (AP)
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