«Taxi-Mord» von Wetzikon
Lückenlose Aufklärung versprochen

Publiziert: 25.09.2007 um 15:59 Uhr
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Aktualisiert: 28.09.2018 um 20:28 Uhr
ZÜRICH – Der «Taxi-Mord» von Wetzikon soll umfassend aufgeklärt werden. Das hat die Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Zürich versprochen. Sie will möglicherweise Konsequenzen ziehen.

Die Ungereimtheiten um den mutmasslichen Täter, einen 53-jährigen, vorbestraften Mann, hatten grossen Wirbel verursacht (Blick Online berichtete).

Das war passiert:
Gegen den Mann war wegen einer anderen Tat 24 Tage vor dem Tötungsdelikt an dem 25-jährigen Taxifahrer ein Haftbefehl erlassen worden. Der war aber nicht vollzogen worden.

Zehn Tage vor der Tat vom vergangenen 16. September war er zudem aus einem Fürsorgerischen Freiheitsentzug entlassen worden. Wiederum ohne dass der bestehende Haftbefehl vollzogen worden war.

Eine unglaubliche Schlamperei von Behörden! Und ein unschuldiger Taxi-Fahrer bezahlte das mit seinem Leben.

So geht es weiter:
Die Oberstaatsanwaltschaft will nun in einem Bericht an den Regierungsrat sämtliche Aspekte ab dem Erlass des Haftbefehls vom vergangenen 23. August durch das Obergericht beleuchten. Dann soll über Konsequenzen entschieden werden. (AP)

Dieser Tod war vermeidbar!
Der 53-jährige Verhaftete wird beschuldigt, am frühen Morgen des 16. Septembers einen Taxi-Fahrer mit einem Messer getötet zu haben. Dies in stark alkoholisiertem Zustand während einer Auseinandersetzung in Wetzikon im Zürcher Oberland. Bereits 2002 hatte der Mann einen Menschen mit einem Messer verletzt. In der Folge war Mitte 2004 eine stationäre Massnahme ausgesprochen worden, aus welcher er knapp ein Jahr später bedingt entlassen war. Da die Therapie aber nicht den erwünschten Erfolg erbracht hatte, wurde am vergangenen 23. August erneut Haft angeordnet. Eine Verhaftung unterblieb jedoch und der 53-Jährige wurde aufgrund eines Fürsorgerischen Freiheitsentzugs in eine Klinik eingewiesen, nachdem er an seinem Wohnort randalierte. Rund zehn Tage vor dem Tötungsdelikt in Wetzikon hiess der zuständige Haftrichter sein Entlassungsbegehren aus dem Freiheitsentzug gut und er konnte die Klinik verlassen.
Der 53-jährige Verhaftete wird beschuldigt, am frühen Morgen des 16. Septembers einen Taxi-Fahrer mit einem Messer getötet zu haben. Dies in stark alkoholisiertem Zustand während einer Auseinandersetzung in Wetzikon im Zürcher Oberland. Bereits 2002 hatte der Mann einen Menschen mit einem Messer verletzt. In der Folge war Mitte 2004 eine stationäre Massnahme ausgesprochen worden, aus welcher er knapp ein Jahr später bedingt entlassen war. Da die Therapie aber nicht den erwünschten Erfolg erbracht hatte, wurde am vergangenen 23. August erneut Haft angeordnet. Eine Verhaftung unterblieb jedoch und der 53-Jährige wurde aufgrund eines Fürsorgerischen Freiheitsentzugs in eine Klinik eingewiesen, nachdem er an seinem Wohnort randalierte. Rund zehn Tage vor dem Tötungsdelikt in Wetzikon hiess der zuständige Haftrichter sein Entlassungsbegehren aus dem Freiheitsentzug gut und er konnte die Klinik verlassen.
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