Die Ergänzungsleistungen bezüglich der Mietbeiträge seien seit 2001 nicht mehr angehoben worden, obwohl die Mieten durchschnittlich um 20 Prozent gestiegen seien, schreibt Pro Senectute in einer Mitteilung anlässlich des Tag des Alters vom Samstag.
Ein Blick auf die Wohnkosten in der Schweiz zeige, dass die Mieten in allen Kantonen ausser Jura und Neuenburg deutlich über den Mietzinsmaxima der EL lägen. Besonders in den Kantonen Zug, Schwyz, Zürich, Nidwalden und Genf sei die Lage akut.
Für eine alleinstehende Person mit EL beträgt die maximal anrechenbare Pauschale für die Bruttomiete 1100 und für ein Ehepaar 1250 Franken.
Betroffene EL-Bezüger müssten die Differenz zwischen den plafonierten Mietkosten und der effektiven Miete beispielsweise beim Essen und den Kleidern einsparen. Vielfach würden Senioren auch auf soziale Aktivitäten verzichten oder sich verschulden.
«Uns sind Beispiele bekannt, wo noch rüstige Pensionierte ins Altersheim eintreten, weil sie ihre Wohnung nicht mehr bezahlen können», äusserte sich Werner Schärer, Direktor von Pro Senectute, dazu. Da bestehe dringender Handlungsbedarf.
Das Ziel der EL sei eigentlich, Senioren, die eine zu tiefe Rente haben, ein Leben in Würde und ohne finanzielle Sorgen zu ermöglichen.
Gemäss Pro Senectute hat der Bundesrat bereits 2014 einen Vorschlag zur Anpassung der Mietzinsmaxima vorgelegt. Dieser beinhalte eine Erhöhung der Maxima sowie die Einführung differenzierter Beträge: solche für Grosszentren, für mittelgrosse Städte und für ländliche Gebiete.
Die Vorlage sei in Bern aber momentan blockiert, weil eine Mehrheit der zuständigen Kommission des Nationalrats die Gesetzesänderung in die anstehende Gesamtreform der EL integrieren möchte.
Rund 197'000 Pensionierte bezogen 2015 Ergänzungsleistungen zu ihrer Altersversicherung. Pro Senectute stützt ihre Angaben unter anderem auf eine 2015 vom Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) und Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) publizierte Analyse zur Wohnversorgung in der Schweiz.
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