Symbole der Rocker verboten
Das sagt der Anwalt der Hells Angels

Die Berliner Staatsanwaltschaft verbietet dem Motorradclub das Tragen seiner Kutten. Für den Schweizer Hells-Angels-Anwalt Valentin Landmann der falsche Weg.
Publiziert: 30.05.2014 um 20:51 Uhr
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Aktualisiert: 30.09.2018 um 20:29 Uhr
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Der Aufnäher der Hells Angels wird in der Szenesprache «Patch» genannt.
Foto: Fredrik von Erichsen

Die weissen Aufnäher mit roter Schrift sind ein Markenzeichen der Rocker. Die Hells Angels legen grossen Wert darauf, dass die auffallenden Kutten nur von Mitgliedern getragen werden.

In Berlin sind die sogenannten «Patches» aber bald Vergangenheit. Laut der «Bild» hat die Staatsanwaltschaft den Rockern verboten, ihre Abzeichen öffentlich zu tragen. Den Beschluss hätten die Hells Angels bereits erhalten. 

Club wird für Verbrechen von Einzelnen bestraft

Für den Zürcher Hells-Angels-Anwalt Valentin Landmann (63) setzt dieser Entscheid ein falsches Zeichen. «Die Staatsanwaltschaft will den Club damit kriminalisieren. Es darf nicht sein, dass für Verbrechen von einzelnen Mitgliedern der ganze Club bestraft wird», so Landmann.

«In Berlin sind schlimme Dinge passiert, dahinter stand aber nie der Verein.» Man könne die Hells Angels nicht dafür bestrafen, dass sie zu ihren Leuten stünden. «Die Vereinigung ist wie eine Familie, ein fehlbarer Bruder wird nicht einfach auf den Kompost geworfen.»

Landmann glaubt, dass die Hells Angels das Verbot nicht einfach so hinnehmen werden. «Es hat Tradition, das Abzeichen öffentlich zu tragen.»

Umsetzungsfrist von vier Wochen

Noch gibt es für den Motorradclub eine Schonfrist, sagt der Berliner Polizeisprecher Thomas Neuendorf: «Für die Umsetzung des Verbots wurde den Mitgliedern eine Frist von vier Wochen gesetzt.»

Danach dürfen die Rocker ihre Abzeichen und den Schriftzug des Clubs nicht mehr in der Öffentlichkeit tragen oder zeigen. Das Verbot gilt auch für Schriftzüge an den Clubhäusern. Bei einem Verstoss drohen Bussen oder Haftstrafen.

Der Entscheidung war ein letztinstanzliches Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg vorausgegangen. Dieses untersagte einem Hamburger Rocker, mit seiner Kutte in der Öffentlichkeit aufzutreten. Nun wollen auch weitere Bundesländer ein Verbot prüfen, schreibt die «Bild».

Schweizer Hells Angels können Abzeichen weiter tragen

Dass ein solches Verbot auch in der Schweiz Thema wird, ist eher unwahrscheinlich. «Die Bundesanwaltschaft musste ein langjähriges Verfahren gegen die Hells Angels einstellen. Alle Anschuldigungen, der Motorradclub sei eine kriminelle Organisation, waren haltlos», so Landmann. (mad)

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