Die nötigen verkehrstechnischen Massnahmen wie Durchfahr- und Parkverbote seien am 16. März 2024 im Kantonsblatt publiziert worden. Gegen diese Publikationen seien im Matthäus wie auch im St. Johann je drei Rekurse eingegangen.
Wann die Tests tatsächlich beginnen können, sei also noch offen, heisst es weiter. Sobald ein rechtskräftiger Entscheid vorliege, werde das Präsidialdepartement über das weitere Vorgehen informieren.
(SDA)