Im Hafen von Neuenburg verstarb im Sommer 2013 ein junger Mann, nachdem er einen Stromschlag erlitten hatte. (Symbolbild)
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Der junge Mann hatte am 18. Juni 2013 im Hafenbecken gebadet, als er plötzlich bewegungsunfähig wurde. Ein Begleiter konnte ihm nicht helfen, da auch er vorübergehend unter einem tauben Arm litt. Der junge Mann verstarb vor Ort.
Ursache war Elektrizität im Wasser. Die Anklage hatte dem Angestellten des Stromversorgers vorgeworfen, dass er die Stromtechnik an der Hafenmole von Neuenburg nicht kontrolliert habe, obwohl ihm ein Problem mit einem Kabel signalisiert worden war.
Das Neuenburger Strafgericht verurteilte den Mann am Dienstag zu einer bedingten Geldstrafe von 25 Tagessätzen bei einer Probezeit von zwei Jahren. Die erstinstanzliche Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann angefochten werden.