Diese verlangte ursprünglich, dass Projekte für unterirdische Hochspannungsleitungen beschleunigt behandelt werden müssen. Die Mehrkosten, die durch die Verlegung unter den Boden entstehen, sollten von den Netzbetreibern auf die Übertragungskosten überwälzt werden können.
Der Ständerat akzeptierte die Motion. Dem Nationalrat ging diese etwas zu weit. Er änderte deren Text so ab, dass der Bundesrat vorerst lediglich prüfen muss, ob die Mehrkosten auf die Stromkunden überwälzt werden können.
Zudem soll die Änderung des Stromversorgungsgesetzes nicht nur die Plangenehmigungsverfahren für Projekte zur unterirdischen Verlegung beschleunigen, sondern sämtliche Projekte für Hochspannungsleitungen. Bei der zweiten Beratung nahm der Ständerat die Motion auch in abgeänderter Form stillschweigend an.
Eine zweite Motion von Nationalrätin Viola Amherd (CVP/VS) mit dem gleichen Text wie Fourniers ursprünglicher Vorstoss lehnte er jedoch ab. Der Nationalrat hatte diese Motion angenommen, ohne daran Änderungen wie am Vorstoss von Fournier vorzunehmen. Der Ständerat wollte mit seiner Ablehnung vermeiden, zwei Motionen mit der gleichen Stossrichtung, aber unterschiedlichem Wortlaut auf dem Tisch zu haben.
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