Streit mit Bieler Versicherung
Schwangere soll 100 Franken zahlen – für verpasste Beratung

Um ein Geschenk für ihr Baby zu erhalten, vereinbarte die schwangere Daniela Ngole Epie-Inauen (34) mit einer Versicherung einen Beratungstermin. Das Gespräch fand jedoch nie statt. Jetzt flatterte eine Rechnung ins Haus.
Publiziert: 24.01.2021 um 13:32 Uhr
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Aktualisiert: 24.01.2021 um 17:45 Uhr
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Daniela Ngole Epie-Inauen hielt einen Termin mit der Versicherungvermittlungsfirma für ein unverbindliches und kostenloses Beratungsgespräch nicht ein.
Foto: Zvg
Johannes Hillig

Als kurz vor Weihnachten das Telefon klingelt, ahnt Daniela Ngole Epie-Inauen (34) aus Chur GR noch nicht, dass sie am Ende eine Rechnung von 100 Franken aufgebrummt bekommt. Nicht etwa für ein Abo oder sonstiges – sondern für einen verpassten Termin.

Ein Mitarbeiter der Bieler Versicherungsvermittlung Life Solutions Sàrl meldet sich bei der Hochschwangeren. Es klingt alles ganz unverfänglich. «Es ging um eine kostenlose Beratung. Im Gegenzug versprach er mir als Geschenk einige Baby-Pflegeprodukte. Darüber habe ich mich natürlich gefreut», sagt Ngole Epie-Inauen zu BLICK. Beide vereinbaren für das Gespräch einen Termin am 23. Dezember, der per Whatsapp bestätigt wird.

Doch im Weihnachtsstress vergisst das zweifache Mami die Besprechung mit dem Versicherungsmann. «Ich hatte viel zu tun. Da ging der Termin leider unter. Ich habe mir dabei auch nicht viel gedacht», so die Bündnerin. Auch Life Solutions Sàrl meldet sich nicht mehr. Die Sache scheint vom Tisch. Ein Trugschluss!

«Von Kosten war da keine Rede»

Als Ngole Epie-Inauen ihre Briefe öffnet, trifft sie der Schlag. Darunter eine Rechnung der Bieler Firma. «Ich soll 100 Franken für den verpassten Termin zahlen. Eine Frechheit.» Das Vermittlungsunternehmen rechtfertigt sich in dem Brief. Dass eine Entschädigungsgebühr anfalle, sei den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zu entnehmen.

Die Bündnerin versteht nicht. «Ich habe keinen Vertrag abgeschlossen, nur mündlich für das Beratungsgespräch zugesagt. Von Kosten war da keine Rede. Dass ich da am Ende 100 Franken zahlen muss, wäre mir nie in den Sinn gekommen.»

Es wurde auf die Entschädigungsgebühr hingewiesen

Die Vermittlungsfirma wehrt sich gegen die Anschuldigungen. «Nicht nur Frau Ngole Epie-Inauen, sondern jedes Mitglied wurde selbstverständlich vor der Anmeldung auf den Widerruf der Einwilligung zur Datenverarbeitung und auf die Entschädigungsgebühr für einen versäumten Termin hingewiesen», erklärt Life Solutions Sàrl auf Anfrage von BLICK.

Zudem sei der Termin mit Frau Ngole Epie-Inauen vier Mal bestätigt worden. Zum Beweis schickt das Unternehmen einen Screenshot mit. Darauf zu sehen: der Link für eine Online-Beratung. Weiter unten findet sich die Info über die Entschädigungsgebühr – wie hoch die ausfallen würde, ist daraus nicht ersichtlich.

Die Entschädigungsgebühr würde nicht anfallen, wenn der Kunde den Termin spätestens 24 Stunden vor der vereinbarten Zeit absagen würde. Trotzdem würde die Versicherungsvermittlung aus Kulanz oft auf die Gebühr verzichten, wenn Kunden ein oder zwei Stunden vor dem Termin absagen würden. Gleichzeitig stellt Life Solutions Sàr klar: «Jeder nicht rechtzeitig abgesagte Termin kostet uns Zeit, die wir für andere Kunden nutzen könnten.»

«Vertrag ist Vertrag, und Verträge sind zu halten»

Dass sie ausreichend über eine Gebühr informiert wurde, sieht Ngole Epie-Inaue anders. Etwas angeklickt habe sie auch nicht. «Es gab nur diesen Anruf. Mehr nicht.» Sie fühlt sich betrogen.

Und nicht nur sie. Die zweifache Mutter ist nicht die einzige, der die Entschädigungsgebühr in Rechnung gestellt wurde. Aufgebrachte Kunden beschweren sich in Erfahrungsberichten über das Unternehmen und die in Rechnung gestellten 100 Franken.

Trotz allen Ärgers: Rein rechtlich ist Life Solutions Sàrl wohl auf der sicheren Seite. «Vertrag ist Vertrag, und Verträge sind zu halten – so lautet der Grundsatz», sagt Bettina Umhang, Fachanwältin für Haftpflicht- und Versicherungsrecht, zu BLICK. Das gelte aber nur, wenn Ngole Epie-Inaue im Internet die AGB, in welcher Form auch immer, bestätigt habe. «Falls sie das nicht gemacht hat, sind die AGB nicht Bestandteil des Vertrags, und sie muss die 100 Franken nicht zahlen», erklärt Umhang.

Mami will die Rechnung nicht zahlen

Wenn Life Solutions Sàrl am Telefon auf die Gebühr aufmerksam gemacht habe, müsse sie das auch beweisen. Für die Juristin ist in jedem Fall klar: «Kundenfreundlich ist dieses Verhalten der Versicherung sicher nicht.»

Denn einfach so vom Vertrag zurücktreten und damit die Entschädigungsgebühr umgehen, geht leider nicht. «Das gesetzliche 14-tägige Rücktrittsrecht gilt nur für Leistungen über 100 Franken. Der Kunde muss aber auch über zumutbare Kenntnisse der AGB verfügen», erklärt Anwältin Stanislava Wittibschlager.

Im Klartext: Viel Ärger für Daniela Ngole Epie-Inaue – für einen verpassten Termin. Das bald dreifache Mami will die 100 Franken erstmal nicht zahlen – und abwarten.

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