Die Stadtregierung reichte deswegen beim Bundesverwaltungsgericht eine Beschwerde ein. Sie wolle erreichen, das während der Bauzeit des Bypass und nach dessen Inbetriebnahme der öffentliche Verkehr als Rückgrat der Mobilität zuverlässig funktioniere und das Zentrum vom Verkehr entlastet werde.
Der Bypass besteht aus einem 3,5 Kilometer langen Tunnel, der von Ibach im Norden von Luzern bis Kriens im Süden führt. Er soll dem Transitverkehr zur Verfügung stehen. Die heutige A2 zwischen Emmen und Kriens soll künftig als Stadtautobahn dienen. Im Endeffekt soll die Umfahrungsautobahn die Strassen im Raum Luzern entlasten.
(SDA)
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