Um Verbrecher schneller überführen zu können, greifen Polizei und Staatsanwaltschaft bei den Ermittlungen auf DNA-Analysen zurück.
Doch diese Methode ist nicht bei allen gerne gesehen. Bei der Parlamentarischen Verwaltungskontrolle besteht der Verdacht, die DNA-Analysen würden «faktisch routinemässig» und auch bei geringfügigen Delikten gemacht werden, steht im Jahresbericht der Behörde. Zudem sei deren Zahl in den letzten Jahren «stark gestiegen».
Zahlen des Bundesamts für Polizei (Fedpol) zeigen jedoch was anderes. So werden zur Verbrechensbekämpfung nicht mehr, sondern immer weniger DNA-Analysen durchgeführt. 2014 speisten die Kantone fast 38'000 Genmaterialprofile in die nationale Datenbank des Fedpol ein. 2017 waren es rund 15 Prozent weniger, schreibt die «Sonntagszeitung».
Bundesgericht erhöht die Hürden
Laut Christoph Gnägi, Sprecher der Kapo Bern, liege das am Urteil des Bundesgerichts aus dem Jahr 2014. Das Bundesgericht habe die Hürden erhöht für die Fälle, bei denen die Analyse nicht zur Klärung der Anlasstat nötig sei. Also jener Tat, bei der die DNA einen Teil zur Aufklärung beisteuern kann. Stattdessen könnten Auswertungen dazu genutzt werden, um mögliche vergangene oder künftige Delikte aufzuklären. In solchen Fällen verlange das Bundesgericht «erhebliche und konkrete Anhaltspunkte, dass Betroffene in andere Delikte von gewisser Schwere verwickelt sein könnten», sagt Gnägi zur «Sonntagszeitung». Vor dem Beschluss reichte bereits eine «gewisse Wahrscheinlichkeit».
Gnägi sieht der Zukunft besorgt entgegen. «Diese Entwicklung wird entsprechend auch eine Auswirkung auf die Aufklärungsquote von Straftaten in den nächsten Jahren haben. Denn DNA-Spuren sind wichtige Ermittlungsansätze, und sie tragen oft gerade bei Serieneinbrüchen zur Aufklärung bei.»
Statistiken bis 2019 vorweisen
Trotzdem will die Parlamentarische Verwaltungskontrolle auf Geheiss der Geschäftsprüfungskommission der Sache nachgehen. Das Consultingbüro des Kriminologen Martin Killias soll bis 2019 Statistiken zu den DNA-Analysen in Strafverfahren liefern. Zudem will die Verwaltungskontrolle wissen, nach welchen Kriterien die Methode angewandt wird und ob dies verhältnismässig ist. Denn es handelt sich um einen Grundrechtseingriff. (man)
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