Der Staatsanwalt war sonst eher für schwere Gewaltverbrechen zuständig. Im Jahr 2019 landete jedoch der Streit eines Ehepaars auf seinem Pult, weil beide einschlägig vorbestraft waren. Die beiden deckten sich gegenseitig mit Strafanzeigen ein, wobei sich der Streit meist um die minderjährige Tochter drehte.
Die Einvernahme verlief nicht wie geplant: Er bezeichnete das Ex-Paar als «Kindergärtler» und geriet mit dem Anwalt der Frau in die Haare. «Bei dieser Staatsanwaltschaft geht es um schwere Gewaltverbrechen und hier gehören Sie Gottfriedstutz nicht hin», sagte er unter anderem. «Regeln Sie das woanders.»
«Ich hätte abbrechen sollen»
Der Ex-Staatsanwalt räumte zwar ein, dass die Einvernahme eskaliert sei. «Ich hätte abbrechen sollen. Aber nichts ist strafrechtlich relevant», sagte er in der Befragung. Sein einziges Ziel sei es gewesen, die Situation des streitenden Paars zu beruhigen.
«Nicht dass man am Schluss noch ein Tötungsdelikt über Weihnachten hat.» Das Ganze sei aber keine Standpauke gewesen, sondern ein «Deeskalations-Instrument».
Das Bezirksgericht Zürich war anderer Meinung und verurteilte ihn im März 2024 wegen Amtsmissbrauchs. Bestraft wurde der Ex-Staatsanwalt mit einer bedingten Geldstrafe von 14'400 Franken sowie einer Busse von 400 Franken.
Ex-Staatsanwalt zog seine Berufung zurück
Dieses Urteil wird nun rechtskräftig, weil der Ex-Staatsanwalt seine Berufung zurückzog, wie aus dem kürzlich publizierten Urteil des Obergerichts hervorgeht. Weil seine Prozessgegnerin – die zusammengestauchte Frau – die Berufung jedoch aufrecht hielt, musste das Gericht noch über die Entschädigung urteilen, die ihr der Ex-Staatsanwalt zahlen soll. Es sprach der Frau jedoch nur 105 Franken zu. Sie hatte über 3000 Franken verlangt.
Das Obergericht genehmigt ihr nur die Fahrtkosten für die Einvernahmen und die Verhandlung vor Bezirksgericht. Da sie nur zwölf Kilometer entfernt wohnte, bleibt es bei einem kleinen Betrag. Forderungen wegen möglichem Arbeitsausfall wies das Gericht zurück.
Beschuldigter sei «Schwarzes Schaf» gewesen
An der Verhandlung am Bezirksgericht im März 2024 bezeichnete der Staatsanwalt seinen Ex-Kollegen als «unprofessionell». «Er hatte sich sein Bild von dieser Frau bereits im Voraus gemacht», sagte der Staatsanwalt. Diese Voreingenommenheit und Schubladisierung ziehe sich wie ein roter Faden durch die Einvernahme. Diese «unprofessionelle Verhandlungsleitung» sei strafrechtlich relevant.
Der Anwalt der zusammengestauchten Frau sagte, dass sich der Staatsanwalt selbst verhalten habe wie ein Verbrecher. Der Beschuldigte habe zu den «Schwarzen Schafen» bei der Staatsanwaltschaft gehört, bei denen das immer wieder vorkomme.
Was seiner Mandantin angetan worden sei, sei «psychische Folter». Die zusammengestauchte Frau selber bezeichnete die aus dem Ruder gelaufene Einvernahme als «demütigend».