Strafanzeige aus Eifersucht – bizarrer Prozess vor Strafgericht Schwyz
Mazedonier hat Sex mit Mutter und Tochter

Ein Mazedonier hat Sex mit seiner Frau und deren minderjährigen Tochter. Als sich beide Frauen in den Mann verlieben, kommt es zu einem Eifersuchtsstreit, der vor Gericht endet.
Publiziert: 15.02.2021 um 11:04 Uhr
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Aktualisiert: 16.02.2021 um 08:38 Uhr
Die komplizierte Dreiecksgeschichte wurde vor dem Strafgericht Schwyz behandelt.
Foto: Philippe Rossier

Mit einer ungewöhnlichen Dreiecksgeschichte musste sich das Schwyzer Strafgericht befassen, wie der «Bote der Urschweiz» berichtet.

Die Geschichte beginnt vor rund 17 Jahren, als sich ein damals 20-Jähriger illegal in der Schweiz aufhielt und zwei Frauen kennenlernte: eine Mutter und ihre damals 15-jährige Tochter. In Letztere verliebte sich der junge Mann.

Verhängnisvolles Angebot

Dann machte die Mutter ihm ein Angebot: Er soll sie heiraten – so könne er legal in der Schweiz bleiben und mit der 15-jährigen Tochter zusammensein. Sobald diese aus dem Schutzalter sei, würde sich das verheiratete Paar wieder scheiden lassen.

Der 20-Jährige liess sich auf das Angebot ein. So führte der Mann in den Jahren 2005 und 2006 mit Mutter und Kind eine Dreiecksbeziehung, in der es sechs bis sieben Mal Sex mit der minderjährigen Tochter hatte.

Eifersucht führt zur Strafanzeige

Doch nicht nur die Tochter, auch die Mutter entwickelte Gefühle für den jungen Mazedonier – es kam zum Eifersuchtsstreit! Und schliesslich zu einer Strafanzeige. Der Mann wurde per Strafbefehl zu einer bedingten Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu 30 Franken und einer Busse von 300 Franken verurteilt.

Das wollte sich der junge Ehemann nicht gefallen lassen und beschloss, den Strafbefehl anzufechten. Zwar bestritt der heute 37-Jährige in der Verhandlung vor dem Einzelrichter, den Sex mit der Tochter nicht. Schliesslich habe sie das gewollt. Er sei aber davon ausgegangen, dass das Schutzalter – wie in seinem Heimatland – nur bis 14 Jahre gehe. Seine Mutter habe schon mit 15 geheiratet.

Unwissen schützt vor Strafe nicht

Zu einer Verurteilung wegen einfacher sexueller Handlung mit einem Kind kam es dennoch: Der Mazedonier wurde mit einer Busse von 500 Franken bestraft, wie der «Bote der Urschweiz» berichtet. Allerdings wurde diese durch die ausgestandene Untersuchungshaft von fünf Tagen wieder abgegolten. Wegen der 15 Jahre anhaltenden Verfahrensdauer, aus Resozialisierungsgründen und wegen Wohlverhaltens seit den Vorfällen musste der Beschuldigte auch nicht mehr für die Verfahrenskosten von 7400 Franken aufkommen.

Konsequenzen für das Urteil habe einzig die letzte sexuelle Handlung mit der Minderjährigen im April 2006, da die vorangehenden Handlungen verjährt seien. Selbst wenn in seinem Heimatland ein jüngeres Schutzalter gelte, sei das kein zureichender Grund für einen Verbotsirrtum, argumentierte der Richter. Der Mann habe sich seit über zwei Jahren in der Schweiz aufgehalten und hätte das in der Schweiz geltende Schutzalter ohne weiteres in Erfahrung bringen können. (une)

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