Steuern hinterzogen? Soviel kostets

ZÜRICH – Unser Schweizer Bankgeheimnis unterscheidet zwischen Steuerbetrug und Steuerhinterziehung. Und was bedeutet das für Herrn und Frau Müller bei der Steuerklärung? Kommt auf ihren Charakter an.
Publiziert: 03.03.2009 um 12:40 Uhr
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Aktualisiert: 06.09.2018 um 20:33 Uhr
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Von Michael Scharenberg

Jetzt ists wieder soweit: Die Steuererklärung muss ausgefüllt werden. Hand aufs Herz: Wissen Sie, wann von Steuerbetrug die Rede ist und wann von Steuerhinterziehung? Auf dieser Unterscheidung beruht die Amtshilfe der Schweiz gegenüber ausländischen Behörden. Den USA und auch der EU ist das nicht zu erklären. Ihr Standpunkt: Wer nicht deklariert, was er zu versteuern hat, macht sich strafbar. Basta.

Doch für Ihre Steuerklärung sollten Sie Bescheid wissen. Zur Erinnerung ein Blick ins Steuergesetz:

«Steuerbetrug: Wer zum Zwecke einer Steuerhinterziehung gefälschte, verfälschte oder inhaltlich unwahre Urkunden wie Geschäftsbücher, Bilanzen, Erfolgsrechnungen oder Lohnausweise und andere Bescheinigungen zur Täuschung gebraucht, wird mit Gefängnis oder mit Busse bis zu 30000 Franken bestraft.»

«Steuerhinterziehung: Wer als Steuerpflichtiger vorsätzlich oder fahrlässig bewirkt, dass eine Veranlagung zu Unrecht unterbleibt, wird mit Busse bestraft.»

Gehen wir davon aus, dass Sie keinen Steuerbetrug betreiben. Sondern «nur» Steuerhinterziehung. Ist ja für viele ein Kavaliersdelikt. Was heisst das im konkreten Fall?

Blick.ch fragte bei der Steuerverwaltung des Kantons Bern nach: 1. Welches sind gängige Methoden der Steuerhinterziehung? 2. Und welche Sanktionen gibt es?

Es kann teuer werden

1. Viele Sünder sind Handwerker. Die ihre Steuererklärung ausfüllen. Dabei aber «vergessen», dass sie einem Kollegen die Wohnung renoviert haben. Oder Putzfrauen, die ohne Rechnung arbeiten. Oder Wirte, die immer mal wieder ohne Beleg bedienen. Alles auch als Schwarzarbeit bekannt.

Im Grenzbereich zum Steuerbetrug ist folgender Fall: Eine Person kauft eine Liegenschaft, zahlt aber offiziell nur 80 Prozent des Werts. 20 Prozent erledigt sie mit Schwarzgeld.

2. In diesen Fällen wird die Strafe so berechnet. Hätten auf dem nicht deklarierten Lohn zum Beispiel Steuern von 3000 Franken bezahlt werden müssen, so muss der ertappte Steuerhinterzieher diese Summe nachzahlen. Und zusätzlich einen Drittel bis zum Dreifachen dieser Summe. Also 1000 bis 9000 Franken. Je nach Schwere des Vergehens. Das ist die Strafsteuer.

Hinzu kommt die Nachsteuer. Der Steuerbehörde sind ja Zinserträge auf den nicht geleisteten Steuern entgangen. Diese werden mit 3,5 Prozent berechnet und für einen Zeitraum von bis zu zehn Jahren dem Steuersünder belastet. Für das Beispiel von 3000 Franken sind 3,5 Prozent 105 Franken. Auf bis zu zehn Jahre gerechnet immerhin auch noch mal 1050 Franken.

Reue lohnt sich

1. Ähnlich sind die Methoden der Steuerhinterziehung im Kanton Zürich. Ein «vergessenes» Sparbüchlein. Der nicht-deklarierte Nebenerwerb. 2. Die Sanktionen entsprechen denen im Kanton Bern. Gegenüber Blick.ch ergänzt Robert Huber vom kantonalen Steueramt Zürich: «Zeigt ein Sünder sich selbst an, so reduziert sich die zusätzlich zum geschuldeten Betrag fällige
Summe auf einen Fünftel.»

Damit haben Sie Wahl:

Wer also seine Steuererklärung falsch ausfüllt, kann hoffen, dass sein «Vergessen» nicht als Licht kommt. Oder er meldet sein Vergehen nachträglich selbst. Ansonsten ist die korrekte Steuererklärung immer noch das Beste.

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