Staatsanwalt Hug
100000 Franken von Blocher

Panne in der Komplottaffäre um Christoph Blocher. Setzte der Bundesrat mit Thomas Hug einen befangenen Staatsanwalt ein? Der alt SVP-Bundesrat beschenkte jenen Verein, dem Hug vorsteht.
Publiziert: 17.01.2009 um 19:46 Uhr
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Aktualisiert: 05.10.2018 um 02:01 Uhr
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Von Beat Kraushaar und Romina Lenzlinger

Vereinspräsident Thomas Hug (58) begrüsst im Juni 2004 eine illustre Schar von Gästen: höchste Armeeangehörige, Manager der Rüstungsindustrie sowie Exponenten aus Wirtschaft und Politik – darunter auch alt Bundesrat Christoph Blocher (68). Die Gäste feiern die Eröffnung des Schweizerischen Militärmuseums in Full-Reuenthal AG.

Blocher ist von der umfassenden Panzersammlung derart begeistert, dass er dem Präsidenten spontan 100000 Franken spendet. Sein Name steht bis heute auf der Gönnertafel.

Ende 2008: Der Bundesrat ernennt den Basler Staatsanwalt Thomas Hug zum ausserordentlichen Ermittler. Ausgerechnet der Militärmuseumspräsident soll Blocher von Komplottvorwürfen befreien, Ex-Bundesanwalt Valentin Roschacher (48) aus dem Amt gedrängt zu haben.

Bei der Ernennung Hugs spielte Blochers Spende offenbar keine Rolle. Dies obwohl bei der Wahl eines ausserordentlichen Richters eigentlich strenge Richtlinien gelten. Insbesondere darf dieser nicht befangen sei.

Auf die Zahlung angesprochen, verteidigt sich der ehemalige Zürcher Kripo-Chef Hug: «Als man mich gebeten hatte, den Fall zu übernehmen, informierte ich den Bund sogleich schriftlich über die damalige Spende.» Bundesbern störte sich an der Spende scheinbar nicht. Ohne nochmals nachzuhaken, stellte es ihm schon kurz darauf den Vertrag zu.

Ganz anders tönt es im Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement (EJPD). «Wir wurden von einer Drittperson auf die Beziehung aufmerksam gemacht, worauf wir bei Hug nachfragten», sagt Sprecherin Brigitte Hauser-Süess. Doch da war Hug bereits am Ermitteln.

Welche Version stimmt? So viel scheint klar: Die zuständige BDP-Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf (56) musste beide Augen zugedrückt haben. Offiziell heisst es heute, die Verbindung Blocher-Hug sei kein Problem.

Vorerst ist das Thema vom Tisch. Die Rechtskommission lehnte letzten Donnerstag die von Hug in der Komplottaffäre beantragte Immunitätsaufhebung von CVP-Nationalrätin Lucrezia Meier-Schatz (56) ab. Definitiv entscheiden muss jedoch das Parlament.

Kein Strafverfahren – Blocher enttäuscht
Christoph Blocher reagiert mit Unverständnis auf den Entscheid, dass die Immunität von Lucrezia Meier-Schatz nicht aufgehoben wird.

Alt Bundesrat Christoph Blocher (68) ist enttäuscht, dass die Immunität von Nationalrätin Lucrezia Meier-Schatz (56) nicht aufgehoben wird, wie die Rechtskommission des Nationalrats am Donnerstag entschieden hatte. «Das bedeutet, dass es zu keinem Strafverfahren kommen kann», so Christoph Blocher.

Meier-Schatz und alt Nationalrat Jean-Paul Glasson (59) sollen von Strafverfolgung wegen ihrer Rolle in der Affäre Blocher-Roschacher verschont bleiben. Der später abgewählte Bundesrat Christoph Blocher ist überzeugt, man habe ihm damals ein Komplott gegen Roschacher unterstellt, um ihn aus dem Amt zu drängen. Blocher reichte deshalb Strafanzeige ein. Der Vorwurf lautete auf Amtsgeheimnisverletzung, Nötigungsversuch und unrechtmässige Vereinigung.  

Marcel Odermatt
Christoph Blocher reagiert mit Unverständnis auf den Entscheid, dass die Immunität von Lucrezia Meier-Schatz nicht aufgehoben wird.

Alt Bundesrat Christoph Blocher (68) ist enttäuscht, dass die Immunität von Nationalrätin Lucrezia Meier-Schatz (56) nicht aufgehoben wird, wie die Rechtskommission des Nationalrats am Donnerstag entschieden hatte. «Das bedeutet, dass es zu keinem Strafverfahren kommen kann», so Christoph Blocher.

Meier-Schatz und alt Nationalrat Jean-Paul Glasson (59) sollen von Strafverfolgung wegen ihrer Rolle in der Affäre Blocher-Roschacher verschont bleiben. Der später abgewählte Bundesrat Christoph Blocher ist überzeugt, man habe ihm damals ein Komplott gegen Roschacher unterstellt, um ihn aus dem Amt zu drängen. Blocher reichte deshalb Strafanzeige ein. Der Vorwurf lautete auf Amtsgeheimnisverletzung, Nötigungsversuch und unrechtmässige Vereinigung.  

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