Die Liste der Delikte, die dem Securitas-Mitarbeiter S. T. (37) aus St. Gallen vorgeworfen werden, ist lang: Schwere Körperverletzung, Unterlassen der Nothilfe, falsche Anschuldigung, Sachbeschädigung, Drohung, Beschimpfung, Tätlichkeiten, sexuelle Nötigung, Pornografie und pflichtwidriges Verhalten bei Unfall.
Die Taten beging der Mann nicht nur in seiner Freizeit – sondern auch während seiner Tätigkeit als Sicherheitsmann, schreibt das «St. Galler Tagblatt».
Angriffe auf Fahrgast und Fussballfan
So zum Beispiel im Mai 2013, als der Brutalo-Securitas mit der Billett-Kontrolle in einem Postauto beauftragt ist: Als sich ein angetrunkener Mann unkooperativ zeigt, rastet der Italiener aus. Mit der Faust schlägt er dem Fahrgast ins Gesicht. Dann wirft er ihn an einer Haltestelle aus dem Postauto, worauf der Fahrgast stürzt und mit dem Kopf gegen eine Mauer knallt.
Ein weiterer Fall fand wenige Monate später im Juli 2013 statt: Beim Fussballspiel FC Luzern gegen FC Zürich kontrolliert der Securitas-Mann die Besucher. Auch dieses Mal schlägt er im Laufe einer Auseinandersetzung mit der Faust gegen die rechte Gesichtshälfte eines Fussballfans. Zudem soll er einen Besucher später vor Gericht unter Eid falsch belastet haben – und flog auf: Die Videoaufnahmen zeigten ein anderes Szenario, als der Sicherheitsmann beschrieb.
Im Februar 2014 folgte ein weiterer Ausraster: Nach einem Barbesuch beschimpft S. T. drei deutsche Gäste und sprüht ihnen Pfefferspray ins Gesicht. Dann tritt er einem der drei Männer ans Schienbein, schlägt ihm und seinem Begleiter mit der Taschenlampe immer wieder auf den Kopf. Die Verletzten lässt der Italiener liegen – ohne Hilfe zu organisieren.
Er würgte seine Ex-Freundin
Auch auf die Ex-Freundin ging der Angeklagte los: Im April 2016 bewirft der angetrunkene Securitas-Mitarbeiter die Frau mit diversen Gegenständen wie Kleiderbügeln, Holz und einer Wasserflasche, zerrt sie an den Haaren ums Haus, ins Badezimmer. Dort tritt er in ihren Oberkörper, kniet auf ihren Bauch, schlägt sie mit Fäusten und beschimpft sie aufs Gröbste. Dann würgt er seine Ex-Freundin mit beiden Händen.
Auch eine Reihe weiterer Übergriffe sollen auf das Konto des Italieners gehen. Deshalb beantragt die Staatsanwaltschaft eine unbedingte Freiheitsstrafe von vier Jahren. Es gilt die Unschuldsvermutung. Am 30. März kommt der Fall vor Gericht.
Es ist nicht das erste Mal, dass der Mann bestraft werden würde: Im vergangenen Sommer verbot ihm die Polizei, sich seiner Ex-Freundin zu nähern und Alkohol zu trinken. Zudem muss er eine ambulante Antiaggressionstherapie machen. (kra)