St. Galler Lehrermörder Ded Gecaj (†52)
Sind die Behörden schuld an seinem Selbstmord?

Im November 2010 beging der St. Galler Lehrermörder in der Untersuchungshaft Suizid. Das Bundesgericht hat nun entschieden, dass gegen verschiedene involvierte Staatsangestellte ein Strafverfahren eingeleitet werden muss.
Publiziert: 20.05.2014 um 12:08 Uhr
|
Aktualisiert: 01.10.2018 um 02:00 Uhr
Der Eingang zum Regional­gefängnis in St. Gallen. Hier sass Gecaj in U-Haft.

Es kann nicht von vornherein ausgeschlossen werden, dass die Verantwortlichen genügend Massnahmen ergriffen haben, um einen Suizid zu verhindern, schreibt das Bundesgericht in seinem Urteil. Es schliesst auch Fahrlässigkeit nicht aus.

Zu diesem Schluss kommt es in Anbetracht des Ablaufs der Ereignisse vor der Selbsttötung. Für den beschuldigten Kosovaren herrschte ein strenges Haftregime, das «erfahrungsgemäss zu psychischen Leiden führen kann». Er wurde lediglich als Vorbereitung auf die Konfrontationseinvernahme durch eine spezialisierte Psychiaterin untersucht.

Gecajs Sohn hat den Fall vor Bundesgericht gebracht

Vier Tage vor dem Suizid zog er sich eine Kopfverletzung zu, die sich nach der Obduktion als Schädelbruch herausstellte. Der Beschuldigte sagte, dass er sich die Verletzung bei einem Sturz zugezogen habe. Obwohl in seiner Zelle eine Schlinge gefunden wurde, klärten die Verantwortlichen nicht ab, ob die Verletzung allenfalls von einem Suizidversuch herrührte.

Ans Bundesgericht gelangt ist der Sohn des Beschuldigten. Sein Vater hatte Anfang 1999 in einer St. Galler Realschule den Lehrer seiner Tochter erschossen. Danach flüchtete er in den Kosovo, wo er festgenommen wurde. Im April 2009 wurde er nach langem Hin und Her an die Schweiz ausgeliefert. Nach Ansicht der St. Galler Justiz hatte der Beschuldigte seine Tochter sexuell missbraucht. (SDA)

Fehler gefunden? Jetzt melden
Was sagst du dazu?