Spitex-Organisationen
Kanton Zürich verschärft Regeln für pflegende Angehörige

Die Zürcher Gesundheitsdirektion hat strengere Regeln für Spitex-Organisationen erlassen, die pflegende Angehörige beschäftigen. Neu muss diplomiertes Pflegefachpersonal die pflegenden Angehörigen regelmässig begleiten.
Publiziert: 10:56 Uhr
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Aktualisiert: vor 32 Minuten
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Der Kanton Zürich führt strengere Regeln für pflegende Angehörige ein. Diese sollen neu einen Pflegekurs absolvieren müssen. Zudem sinken die Beiträge der Gemeinden in dem Bereich. (Symbolbild)
Foto: OLIVER KILLIG
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Keystone-SDADie Schweizer Nachrichtenagentur

Mit den neuen Regelungen will die Gesundheitsdirektion «klare Rahmenbedingungen» schaffen, wie sie am Donnerstag mitteilte. Die Pflege durch Angehörige habe sich zwar grundsätzlich bewährt - aber auch neue Herausforderungen an Qualität, Finanzierung und Transparenz mit sich gebracht.

Das Thema beschäftigte die Politik zuletzt unter anderem mit Vorstössen im Kantonsrat. Einzelne Firmen würden am Einsatz von pflegenden Angehörigen übermässig mitverdienen, und für die Gemeinden ginge die Sache ins Geld, da sie sich an den Kosten beteiligen müssen.

Kurs in Pflegehilfe

An diesem Punkt setzen die neuen Regelungen nun auch an: Gab es keine Leistungsvereinbarung zwischen einer Gemeinde und der jeweiligen Spitex-Organisation, bezahlten diese rund 30 Franken pro Pflegestunde, die durch Angehörige erbracht wurden. Neu sollen es nur noch knapp 16 Franken sein.

Um die Qualität der Pflege sicherzustellen, sollen pflegende Angehörige neu innerhalb eines Jahres einen Kurs in Pflegehilfe absolvieren müssen. Zudem muss diplomiertes Pflegefachpersonal die pflegenden Angehörigen regelmässig begleiten – mindestens alle zwei Wochen telefonisch und einmal pro Monat persönlich vor Ort. 

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