Erst eine aufmerksame Beamtin der Zürcher Kantonspolizei stoppte sein Treiben. Sie entdeckte den ihr bekannten IV-Rentner Ali U.* (Spitzname: Poker-Ali) in einer Reportage von Tele Züri über das Casino Baden AG – obwohl er angeblich unter Halluzinationen und Konzentrationsstörungen litt.
Der Zürcher Oberrichter fasste es bei der Verurteilung 2011 in Worte: «Sie haben sich aus purer Bequemlichkeit und Faulheit um eine geregelte Arbeit gedrückt und das Sozialhilfeversicherungssystem untergraben.» Seit 2001 hatte der türkisch-schweizerische Doppelbürger nämlich 450'000 Franken an IV- und Sozialhilfe kassiert. Strafe damals: 22 Monate bedingt.
Denn: Neben nächtlichen Pokerrunden im Casino hatte Ali U. auch Wohneigentum in seiner Heimat verschwiegen. Er besass in Istanbul eine Wohnung im Wert von 125'000 Franken und ein Häuschen im hundert Kilometer entfernten Tekirdag (Verkaufswert: 80'000 Franken).
Erneut Eigentum vor dem Sozialamt verschwiegen
Heute stand Poker-Ali erneut wegen Sozialhilfebetrug vor dem Zürcher Bezirksgericht, er hatte einen Strafbefehl mit sehr milden 2700 Franken bedingt nicht akzeptiert. Die Bestrafung bezog sich auf Anteile an zwei Verkaufslokale in Istanbul, die der trickreiche Betrüger dem Sozialamt verschwiegen hatte. Das Schweigen ging auf Rechnung des Sozialamts. Der Schaden wegen zu viel gezahlter Hilfe: 13'000 Franken.
Dem Gericht teilte Ali U. zuerst mit, dass er unter Depressionen leide. Zum Psychiater gehe er jedoch nicht mehr. «Mir gefiel nicht, wie er sprach.» Derzeit lebe er von 1900 Franken Sozialhilfe.
«Wie läufts mit ihrer Spielsucht?», fragte Einzelrichterin Ruth Bantli-Keller. Er sei seit seiner Kindheit dem Glücksspiel nachgegangen, erklärte Poker-Ali. In den Schweizer Casinos sei er gesperrt. «Wenn ich mal zehn Franken übrig habe, gehe ich in ein Caféhaus spielen.»
Das Sozialamt unterstützt ihn gegenwärtig mit monatlich 1900 Franken - seit 2009 kassierte er weit über 200'000 Franken.
Richterin empfiehlt, Einsprache zurückzuziehen
Und das Verheimlichen des Stockwerkeigentums, das seinem verstorbenen Vater gehörte? «Ich verstehe das überhaupt nicht», meinte Poker-Ali. «Ich habe doch noch gar nichts erhalten.» Dies werde erst nach dem Tod der Mutter der Fall sein.
«Und die Grundbucheinträge, die auf Ihren Namen lauten?», will die Einzelrichterin wissen. Dies sei die Steuererklärung seiner Mutter, sie hat uns drei Kinder darauf aufgeführt, behauptet der frühere Chauffeur.
Die Richterin erklärte dem Beschuldigten, dass er dem Sozialamt auch unverteiltes Erbe hätte angeben müssen. Sie empfahl ihm, seine Einsprache zurückzuziehen. «Wir müssten eine deutlich höhere Strafe aussprechen.» Er habe auch nach dem Urteil des Obergerichtes weiter solch unrichtige Angaben gemacht. Daher würde auch einen Widerruf der bedingten Strafe geprüft.
Dies war auch dem Casino gewohnten Poker-Ali zu viel Risiko - er zog auch auf Anraten seines Anwaltes die Einsprache zurück. Somit ist der Strafbefehl über 2700 Franken bedingt rechtskräftig. Allerdings muss Poker-Ali die Busse über 700 Franken berappen.
* Name der Redaktion bekannt