Die Ausschaffung wurde gestützt auf einen Artikel im Ausländergesetz vollzogen, wonach jemand ausgeschafft werden kann, wenn er eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellt. Dies erklärte Fedpol-Sprecherin Lulzana Musliu am Samstag auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda. Sie bestätigte einen Artikel der «Tribune de Genève».
In der Schweiz läuft gegen den Mann ein Strafverfahren. Die Bundesanwaltschaft wirft ihm vor, gegen den Artikel 2 des Bundesgesetzes über das Verbot der Gruppierungen «Al-Kaida» und «Islamischer Staat» verstossen zu haben.
Zudem muss er sich wegen des Verdachts der Unterstützung beziehungsweise Beteiligung an einer kriminellen Organisation verantworten. Nach Angaben der «Tribune de Genève» streitet der Mann alle Vorwürfe ab. In Paris droht ihm ebenfalls ein Verfahren. (SDA)
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