Siebeneinhalb Jahre Knast
Tot-Raser von Täuffelen zieht Urteil weiter

Das bernische Obergericht wird sich aller Voraussicht nach mit dem tödlichen Raserunfall von Täuffelen befassen. Der Hauptangeschuldigte will das erstinstanzliche Urteil weiterziehen.
Publiziert: 13.04.2016 um 17:13 Uhr
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Aktualisiert: 11.09.2018 um 16:25 Uhr
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Eric R. (22) hat den Familienvater auf dem Gewissen.
Foto: Peter Gerber

Die schriftliche Urteilsbegründung des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland liegt zwar noch nicht vor, aber der Hauptangeklagte Eric R.* und sein Verteidiger sind sich schon jetzt einig, dass sie das Urteil weiterziehen werden, wie Anwalt Roger Lerf auf Anfrage sagte.

Dabei gehe es nicht etwa um mangelnde Einsicht seines Klienten, betonte Lerf. Vielmehr würde das Urteil die gesamte Resozialisierung des jungen Mannes zunichte machen.

Der tödliche Unfall ereignete sich kurz vor Weihnachten 2011. Eric R. und sein Freund Sebastian Z. (beide 22) hatten sich in ihren Autos ein Kräftemessen geliefert. Nach einem Überholmanöver verlor einer der beiden Junglenker die Herrschaft über sein Fahrzeug.

Gericht sieht es als erwiesen an, dass die beiden einen Unfall in Kauf nahmen

Das Auto erfasste auf dem Trottoir eine vierköpfige Familie. Der Vater, Nicolas R.* (†32) wurde getötet. Seine Frau, der kleine Bub sowie ein entgegenkommender Autofahrer wurden zum Teil schwer verletzt.

Das Regionalgericht Berner Jura-Seeland verurteilte im Dezember 2015 die beiden Angeklagten wegen eventualvorsätzlicher Tötung. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die beiden Junglenker einen Unfall in Kauf nahmen.

Gegen den Hauptangeklagten sprach das Gericht eine Freiheitsstrafe von siebeneinhalb Jahren aus. Sein Kollege kam nicht viel milder weg und kassierte sieben Jahre. (SDA/sac)

* Name der Redaktion bekannt

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