Das Bezirksgericht Horgen hat Svetlana S.* (30) zu einer Freiheitsstrafe von 13 Jahren verurteilt. Komplizin Manuela S.* (26) muss 10 Jahre und 6 Monate ins Gefängnis.
Die zwei Frauen wurden beide wegen Mordes schuldig gesprochen.
Das Gericht blieb in beiden Fällen unter der vom Staatsanwalt geforderten Strafe. Dieser wollte die Täterinnen für 18 beziehungsweise 15 Jahre ins Gefängnis schicken.
Der Anwalt der jüngeren Beschuldigten hatte auf eine Einstufung des Tötungsdelikts als fahrlässige Tötung und eine sechsjährige Freiheitsstrafe plädiert. Als Eventualantrag bei einer Verurteilung wegen Mordes erachtete er eine elfjährige Freiheitsstrafe als angemessen.
Auf der ganze Linie erfolglos blieb der Verteidiger der 30-jährigen Gesundheits-Fachfrau. Er hatte einen umfassenden Freispruch mangels Beweisen verlangt. Nach einem anfänglich während mehrerer Monate mehrmals wiederholten Geständnis hatte die Frau dieses zurückgezogen. Ab dann machte sie geltend, sie habe gar nichts mit Planung und Durchführung der Tat zu tun.
Die beiden Frauen waren gemäss Anklage gegen Mitternacht des 9. November 2013 mit Hilfe eines Passepartout-Schlüssels in einem Alterszentrum in Kilchberg ZH in die Wohnung der lungenkranke Rentnerin Iris J.* (†88) eingedrungen. Im Alterszentrum war die ältere Beschuldigte als Nachtwache angestellt.
Svetlana S. hielt das Opfer an Beinen und Armen fest, während ihre Komplizin der alten Frau ein Tuch mit flüssigem Gift gegen Mund und Nase drückte. Rentnerin J. erstickte.
Mit 3000 Franken Bargeld, Schmuck und einer Bankkarte machten sich die zwei Frauen aus dem Staub. (vsc/mad/SDA)