Sex-Täter hat «kein viereckiges Gesicht»
So jammert der Chloroform-Unhold

Urs B. (64) sitzt im Gefängnis, weil er mehrere Mädchen betäubt und dann vergewaltigt hat. Doch auch zwei Jahre nach der Verurteilung sieht der Chloroform-Unhold seine Schuld nicht ein.
Publiziert: 20.02.2015 um 00:00 Uhr
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Aktualisiert: 01.10.2018 um 02:50 Uhr
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Urs B. im Juni 2011 vor dem Kreisgericht in Brig VS.
Foto: Blick
Von Ralph Donghi

Es war ruhig geworden um einen der schlimmsten Sextäter der Schweiz. Doch jetzt meldet sich Chloroform-Unhold Urs B.* (64) zurück. Aus dem Gefängnis schickt er BLICK einen 50-seitigen Brief. Handgeschrieben. Der Inhalt: Schuld­zuweisungen und wirre Thesen. Kein Wort der Reue oder Ent­schuldigung.

Schon auf dem dicken Cou­vert kommentiert der Metall­bauschlosser aus Trimbach SO eine von ihm aufgeklebte Zeitungsmeldung. Im Artikel geht es um eine Frau, die eine Vergewaltigung erfand. Er sieht Parallelen zu seinem Fall: «Auch ich bin so ein Gerichtsbehörden-Opfer.»

Er schiesst damit gegen die Walliser Richter, die ihn im Berufungsprozess 2012 zu elf Jahren und acht Monaten Knast sowie ­einer stationären therapeutischen Massnahme verurteilt hatten. Heute sitzt Urs B. in der neuen Justizvollzugsanstalt Schachen in Deitingen SO.

Mädchen betäubt und missbraucht

Rückblick: In den 90er-Jahren schlich Urs B. in der Westschweiz in mehrere Zimmer einer Ferienan­lage, betäubte dort Mädchen mit ­einem chloroformähnlichen Mittel und missbrauchte sie. Zudem vergewaltigte er 1998 eine junge Frau. Sein Treiben endete erst 2007. Damals stellte Urs B. der 18-jährigen Tanja W.* in Olten SO nach. Ihr Vater Otto W.* (49) konnte den Sextäter schliesslich fassen (BLICK berichtete).

In seinem Brief versucht sich Urs B. herauszureden wie einst vor Gericht («Ich wollte nur Schamhaare gucken»). Sein letztes Opfer Tanja W. – es lässt ihn einfach nicht los. Er legt einen früheren Arbeitsrapport bei, der beweisen soll, dass er Tanja W. in dem Zeitraum gar nicht habe «stalken» können. Er schreibt: «Ich kenne diese Tanja nicht, nie gesehen, nie vorher begegnet.»

Dann beschimpft Urs B. den Vater: «Der hat mich unter falscher Annahme überfallen!» Er habe beide angezeigt. Nur: «Im Wallis scheint man bei der Staatsanwaltschaft keine Ohren dafür zu haben.»

Urs B. verteidigt sogar sein Aus­sehen. O-Ton: Er habe keinen viereckigen Kopf, wie ein Mädchen gesagt habe. Auch nicht lange Haare. Mit einem beigelegten Schriftstück will er beweisen, dass an einem Opfer nicht seine DNA gefunden wurde. Das habe die Staatsanwaltschaft gewusst. B. dazu: «Trotz klarer Laboranalyse wurde ich verurteilt, auch wenn ich nichts verbrochen habe.»

Weiter habe ein Opfer ausgesagt, dass es wieder angekleidet wurde. «Da müssten jede Menge DNA-Spuren vorhanden sein.» Doch die Staatsanwaltschaft habe sich nicht darum gekümmert. Am Ende des Briefs beklagt Urs B.: «Ich habe nicht diesen gesellschaftlichen wie auch finanziellen Hintergrund, um mir für mein Recht einen fähigen Anwalt leisten zu können!»

* Namen bekannt

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