Schweiz - EU
Bundesrat startet Konsultation zum Rahmenabkommen

Der Bundesrat hat am Mittwoch die Modalitäten für die Konsultation zum institutionellen Rahmenabkommen zwischen der Schweiz und der EU festgelegt. Die betroffenen Kreise werden zu Treffen mit Vertretern des Bundesrates eingeladen.
Publiziert: 16.01.2019 um 15:28 Uhr
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Aktualisiert: 16.01.2019 um 15:37 Uhr
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Aussenminister Ignazio Cassis und weitere Bundesratsmitglieder werden in den nächsten Wochen und Monaten an Treffen mit Kommissionen und Sozialpartnern teilnehmen, um deren Meinung zum Rahmenabkommen zu eruieren. (Archivbild)
Foto: KEYSTONE/PETER KLAUNZER

Am 7. Dezember hatte der Bundesrat vom Verhandlungsergebnis Kenntnis genommen - und von der Tatsache, dass die EU die Verhandlungen als abgeschlossen betrachtet. Er beauftragte die zuständigen Departemente, Konsultationen durchzuführen.

Dabei handle es sich nicht um eine Vernehmlassung im Sinne des Gesetzes, sondern um direkte Treffen und Kontakte, um die Standpunkte der betroffenen Kreise einzuholen, schreibt der Bundesrat in einer Mitteilung vom Mittwoch.

Das Ziel sei es insbesondere, "interaktive Diskussionen" über die Vor- und Nachteile des Abkommensentwurfs zu führen, die Positionen der wichtigsten Schweizer Akteure zu ermitteln und eine konsolidierte Position in Bezug auf die offenen Punkte zu erarbeiten.

Der Bundesrat erwartet nach diesen Treffen eine schriftliche Rückmeldung. An den Treffen werden eine Delegation des Bundesrates, Staatssekretär Roberto Balzaretti und weitere Fachpersonen teilnehmen.

Konsultiert werden insbesondere die Aussenpolitischen Kommissionen und die Wirtschaftskommissionen, die Konferenz der Kantonsregierungen, die politischen Parteien mit Fraktionsstärke, die Sozialpartner, die Wirtschaft und die Wissenschaft.

Der französische Text des Abkommens wurde für die Konsultation ins Deutsche und Italienische übersetzt. Zudem wurde ein erläuterndes Dokument in den drei Amtssprachen ausgearbeitet.

Das Aussendepartement (EDA) soll in Zusammenarbeit mit dem Wirtschaftsdepartement (WBF) und dem Bundespräsidenten den Bundesrat im Frühling über den Stand der Konsultationen informieren und ihm einen Vorschlag für das weitere Vorgehen unterbreiten.

Darum geht es beim Rahmenabkommen

Die EU hat genug von der «Rosinenpickerei» der Schweiz und fordert: Wenn ihr neue Abkommen wollt, dann müssen wir sicherstellen, dass ihr Änderungen des EU-Rechts übernehmt. Es soll nicht bei jedem Abkommen nachverhandelt werden, sondern das soll mehr oder weniger automatisch passieren.

Das Rahmenabkommen soll die bilateralen Verträge in einen Rahmen einbetten. Dieser regelt:

  • Wie Abkommen angepasst werden, wenn sich das EU-Recht entwickelt.
  • Wer überwacht, dass beide Seiten die Abkommen richtig anwenden.
  • Wie wird sichergestellt, dass beide Seiten die Abkommen gleich auslegen.
  • Wer richtet, wenn es Streit über diese Fragen gibt.

Umstritten ist vor allem der letzte Punkt. In der Schweiz will man nicht, dass EU-Richter, also «fremde Richter» Streitfragen entscheiden. Der Bundesrat konnte ein Schiedsgericht aushandeln. Dieses wäre zu gleichen Teilen mit Schweizer und EU-Richtern besetzt. Die Schiedssprüche sind verbindlich. Setzt die unterlegene Partei diese nicht um, kann die andere Partei Ausgleichsmassnahmen ergreifen. Diese müssen aber «verhältnismässig» sein. Sie dürfen also nicht völlig unangebracht drastisch ausfallen. Bestimmte Entscheide könnten zudem vom Europäischen Gerichtshof gefällt werden.

Umstritten ist auch der Geltungsbereich des Abkommens. Die EU verlangt etwa, dass die Schweiz ihren Lohnschutz anpasst. Weitere Knackpunkte sind Staatsbeihilfen, etwa für Energieversorger oder Staatsgarantien für Banken sowie die Unionsbürgerrichtlinie, mit der EU-Bürger schneller Zugang zur Sozialleistungen erhalten würden.

Die EU hat genug von der «Rosinenpickerei» der Schweiz und fordert: Wenn ihr neue Abkommen wollt, dann müssen wir sicherstellen, dass ihr Änderungen des EU-Rechts übernehmt. Es soll nicht bei jedem Abkommen nachverhandelt werden, sondern das soll mehr oder weniger automatisch passieren.

Das Rahmenabkommen soll die bilateralen Verträge in einen Rahmen einbetten. Dieser regelt:

  • Wie Abkommen angepasst werden, wenn sich das EU-Recht entwickelt.
  • Wer überwacht, dass beide Seiten die Abkommen richtig anwenden.
  • Wie wird sichergestellt, dass beide Seiten die Abkommen gleich auslegen.
  • Wer richtet, wenn es Streit über diese Fragen gibt.

Umstritten ist vor allem der letzte Punkt. In der Schweiz will man nicht, dass EU-Richter, also «fremde Richter» Streitfragen entscheiden. Der Bundesrat konnte ein Schiedsgericht aushandeln. Dieses wäre zu gleichen Teilen mit Schweizer und EU-Richtern besetzt. Die Schiedssprüche sind verbindlich. Setzt die unterlegene Partei diese nicht um, kann die andere Partei Ausgleichsmassnahmen ergreifen. Diese müssen aber «verhältnismässig» sein. Sie dürfen also nicht völlig unangebracht drastisch ausfallen. Bestimmte Entscheide könnten zudem vom Europäischen Gerichtshof gefällt werden.

Umstritten ist auch der Geltungsbereich des Abkommens. Die EU verlangt etwa, dass die Schweiz ihren Lohnschutz anpasst. Weitere Knackpunkte sind Staatsbeihilfen, etwa für Energieversorger oder Staatsgarantien für Banken sowie die Unionsbürgerrichtlinie, mit der EU-Bürger schneller Zugang zur Sozialleistungen erhalten würden.

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