Schuss-Zoff im Berner Oberland
Ein Reh darf die Polizei töten, eine Hirschkuh nicht

Nach einem Unfall im Berner Oberland bleibt eine Hirschkuh verletzt liegen. Statt von anwesenden Polizisten erlöst zu werden, muss das Tier 45 Minuten auf den zuständigen Wildhüter warten.
Publiziert: 10.02.2015 um 10:41 Uhr
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Aktualisiert: 01.10.2018 um 01:07 Uhr
Mehrere Polizisten wollten eine angefahrene Hirschkuh nicht erlegen.
Foto: Dietz Alexander

Es ist kurz nach 7 Uhr, als am vergangenen Freitagmorgen ein Auto auf der Hauptstrasse zwischen Interlaken und Beatenbucht im Kanton Bern eine Hirschkuh anfährt und diese schwer verletzt. Seit 2013 ist das ein Fall für die Kantonspolizei, welche das Tier mit einem Gnadenschuss von seinen Schmerzen erlösen soll.

Um die Leidenszeit des Wildtiers zu verkürzen, kontaktiert eine zufällig vorbeifahrende Autolenkerin dennoch einen ihr bekannten Jäger, der innert weniger Minuten vor Ort ist. «Als ich am Unfallort ankam, war die Kantonspolizei schon eingetroffen», sagt der Jäger gegenüber dem «Berner Oberländer».

Erst nach 40 Minuten kommt der Wildhüter

Gestresst durch die Menschenmenge ist die Hirschkuh in der Zwischenzeit vom Unfallort geflüchtet und rund 50 Meter den Hang hinunter gestürzt, wo sie auf der unteren Strasse liegen bleibt. Der Jäger spürt das Tier zwar auf, zum Gnadenschuss kommt es dennoch nicht: «Als es den Kopf anhob, wollte ich es von seinen Schmerzen erlösen. Doch ein Polizist hat mich davon abgehalten und heftig angeschrien», erklärt der Jäger.

Geschlagene 40 Minuten nach dem Anruf der Polizei trifft dann der zuständige Wildhüter Kurt Schweizer aus Lauterbrunnen ein. Weitere fünf Minuten später erlegt er endlich das Tier und setzt dem Leiden ein Ende.

«Polizisten sind für Fangschuss ausgebildet»

Dass nicht einfach ein fremder Jäger das Tier töten konnte, ist sogar gesetzlich festgelegt. «Dieser könnte sogar wegen unbefugten Betretens von offenem Jagdgebiet mit einer Schusswaffe verfolgt werden», sagt der Berner Jagdinspektor Peter Juesy. Und die Kantonspolizisten?

Für Christoph Gnägi, Mediensprecher der Kantonspolizei Bern, wäre ein Gnadenschuss durch einen Beamten eigentlich möglich gewesen: «Im Rahmen der Grundausbildung werden die Polizisten, teils auch von Wildhütern, zum Fangschuss ausgebildet.» Grundsätzlich sei dies aber Aufgabe der Wildhut, «weshalb er durch die Polizei nur in Ausnahmefällen erfolgt».

Für den seit 37 Jahren tätigen Jäger beweist das Beispiel aber vor allem etwas: «Die Polizei hat keine Ahnung und ist mit ihrer Aufgabe überfordert.» Als Folge davon habe das verletzte Tier auf seinen Gnadenschuss warten müssen.

«Im Ernstfall kann ein Polizist überfordert sein»

Wildhüter Schweizer nimmt die Beamten jedoch in Schutz. «Die Kantonspolizei hat richtig gehandelt. Sie hat sich um den Verkehr gekümmert und gewartet, bis der Wildhüter vor Ort war.» Für ihn ist klar: «Hätte es sich um ein Reh gehandelt, hätte es die Polizei sofort erlegt. Bei einem Hirsch sieht die Situation jedoch anders aus und erfordert ein gewisses Mass an Erfahrung.»

Auch Jagdinspektor Peter Juesy befürwortet das Abwarten der Polizei: «Ohne Zweifel wäre es besser, wenn sich ein ausgebildeter und erfahrener Wildhüter um das Erlegen der Tiere kümmern würde.» Die Polizisten würden das Vorgehen während ihrer Ausbildung zwar theoretisch lernen, «kommt es dann nach Jahren aber einmal zu einem konkreten Fall, kann es vorkommen, dass der Polizist mit der Situation überfordert ist.» (cat)

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