«Wir müssen jetzt zusammenstehen!»
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Schulen planen Schliessung:«Wir müssen jetzt zusammenstehen!»

Schulschliessungen haben Folgen für arbeitstätige Eltern
Kinder betreuen oder arbeiten – was gilt jetzt?

Klar ist: Am Montag gehen die Schulen zu. Doch welche Folgen hat das für arbeitstätige Eltern? Was geht vor: Kinderbetreuung oder Arbeit?
Publiziert: 14.03.2020 um 23:47 Uhr
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Aktualisiert: 15.03.2020 um 09:45 Uhr
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Schulen müssen ihren Betrieb einstellen – gleichzeitig darf kein Kind unbetreut bleiben. Doch was geht vor: Kinderbetreuung oder Arbeit?
Foto: Marisa Howenstine
Dana Liechti, Thomas Schlittler, Danny Schlumpf

Die Anweisung des Bundesrats ist unmissverständlich: Ab Montag bleiben sämtliche Schulen des Landes geschlossen. Unklar sind die arbeitsrechtlichen Konsequenzen. Denn das Arbeitsgesetz sieht Schulschliessungen wegen einer Pandemie nicht vor. Der am ehesten anwendbare Passus besagt lediglich: Ist ein Kind krank, hat der Arbeitnehmer Anspruch auf drei Tage, die er für die Organisation der Kinderbetreuung einsetzen kann. In dieser Zeit besteht grundsätzlich Lohnfortzahlungspflicht.

Der Haken dabei: Wenn der Staat die Kinder wegen einer Pandemie nach Hause schickt, sind sie nicht krank. «Dennoch sollte der Anspruch auch in diesem Fall gelten, wenn das Kind unerwartet Betreuung braucht», sagt der Arbeitsrechtler Thomas Geiser (67), emeritierter Professor an der Uni St. Gallen.

Und was passiert, wenn es nicht gelingt, eine Betreuung zu organisieren? «Eltern können sich nicht einfach auf den Standpunkt stellen, ihr Kind selbst betreuen zu wollen», sagt Geiser. «Wenn der Arbeitnehmer innerhalb der Frist keine Betreuung organisiert und dann nicht zur Arbeit erscheint, obwohl der Arbeitgeber dann Anspruch darauf hat, ist dieser nicht zur Lohnzahlung verpflichtet.»

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Ohne Massnahmen betreuen die Schulen

Deshalb fordert der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) vom Bundesrat eine Lohngarantie für Eltern mit Betreuungspflichten. «Der Bundesrat muss bis am Montag Massnahmen vorlegen», fordert SGB-Chefökonom Daniel Lampart (51). Tut er das nicht, stellen die Schulen ein Betreuungsangebot zur Verfügung.

Dürfen also alle Eltern ihre Kinder von der Schule betreuen lassen? Nicht zwingend, denn das hängt vom Kanton ab. In kleineren Kantonen dürfte es grundsätzlich möglich sein. Städte wie Basel oder Winterthur ZH hingegen wollen das Angebot nur für Eltern gelten lassen, die in «systemrelevanten» Bereichen wie dem Gesundheitswesen arbeiten.

Für den äussersten Notfall gilt: «Ist die Betreuung durch den entsprechenden Elternteil derart notwendig, dass es sich aufgrund der Elternpflichten um eine gesetzliche Pflicht handelt, besteht eine Lohnfortzahlungspflicht, wie im Falle der eigenen Erkrankung», betont Thomas Geiser.

«Homeoffice wird zur Überlebensstrategie»

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Bringt Corona nun die Wende? Auf Anfrage äussern sich einige Schweizer Unternehmen positiv zum nun breit eingeführten Homeoffice – so etwa die CSS Versicherung, die Swisscom oder die Zurich Versicherung. (Valentin Rubin)

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Das Coronavirus beschäftigt aktuell die ganze Welt und täglich gibt es neue Entwicklungen. Alle aktuellen Informationen rund ums Thema gibt es im Coronavirus-Ticker.

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