Schule
Die schwarze Liste der EDK umfasst 95 Lehrkräfte

95 Lehrkräfte, die wegen Übergriffen ihre Unterrichtsbefugnisse verloren haben, stehen auf der schwarzen Liste der Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK). Die meisten von ihnen haben ihre Zulassung wegen Sexualdelikten verloren.
Publiziert: 28.10.2018 um 14:38 Uhr
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Aktualisiert: 28.10.2018 um 14:46 Uhr
95 Lehrkräfte stehen wegen Pädophilie, Sucht oder Gewalt auf der schwarzen Liste der EDK. (Symbolbild)
Foto: KEYSTONE/CHRISTIAN BEUTLER

Die EDK hat die Liste mit den 95 Personen erstmals anonym zugänglich gemacht, wie EDK-Präsidentin Silvia Steiner der Agentur Keystone-SDA einen Bericht der «Sonntagszeitung» bestätigt. Das Blatt hat sich gemäss eigenen Angaben acht Monate lang um Einsicht bemüht.

Für die Herausgabe habe die EDK frühere Beschlüsse ändern müssen, sagte Steiner. Der EDK-Vorstand habe den entsprechenden Beschluss am 6. September gefasst.

Die schwarze Liste ist seit Anfang 2008 für alle Kantone obligatorisch. Gemäss Recherche der Zeitung melden aber noch längst nicht alle Kantone der EDK den Entzug von Lehrbewilligungen. 14 Kantone haben derzeit keinen einzigen Pädagogen registriert.

Jeder dritte verzeichnete Lehrer stammt aus dem Kanton Zürich. Von über 16'000 Lehrkräften im Kanton sind laut Steiner 32 auf der Liste. Dann folgen auf der Sperrliste die Kantone St. Gallen (15 Einträge), Bern (14 Einträge) und Luzern (11 Einträge).

Bei 43 der 95 Personen handelt es sich um Primarlehrer, 24 unterrichteten auf der Sekundarschulstufe. Fast immer sprachen die Behörden die Entzüge ohne Ablauffrist aus, das Berufsverbot gilt also lebenslang.

Die Liste ist anonymisiert. Name, Alter und Geschlecht der Betroffenen sind nicht ersichtlich. In den Kantonen Zürich und Luzern sind gemäss einer Umfrage der Zeitung alle eingetragenen Personen männlich, im Kanton St. Gallen sind 2 von 15 weiblich.

Die schwarze Liste soll verhindern, dass Pädophile, Süchtige oder Gewalttätige sich in andere Kantone «einschleichen» und wieder als Lehrkräfte von Minderjährigen eingestellt werden. Dazu müssten die Kantone allerdings ihre Fälle lückenlos melden.

Die EDK habe darauf keinen Einfluss, sagte Steiner auf Nachfrage der Agentur Keystone-SDA. Die EDK sei kein direktives Gremium und habe insbesondere keine Möglichkeit, die Umsetzungspraxis in den einzelnen Kantonen zu prüfen.

Die EDK führte die Liste schon 2004 ein. Die Schweizer Datenschützer hatten allerdings Einwände, so dass die EDK eine explizite konkordatäre Rechtsgrundlage schaffen musste.

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