Gemeindefinanzen
Schaffhauser Stadtrat plant Überschuss und erneute Steuersenkung

Die Schaffhauserinnen und Schaffhauser sollen erneut von tieferen Steuern profitieren: Der Stadtrat beantragt im am Donnerstag präsentierten Budgetentwurf 2026 eine Steuersenkung um drei Prozentpunkte.
Publiziert: 10:30 Uhr
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Der Stadt Schaffhausen läuft es finanziell gut, der Stadtrat will erneut Steuern senken. (Archivbild)
Foto: ALESSANDRO DELLA VALLE
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Keystone-SDADie Schweizer Nachrichtenagentur

Stimmt das Stadtparlament diesem Antrag an der Budgetdebatte im November zu, wird der Steuerfuss für natürliche Personen in der Stadt Schaffhausen auf 83 Prozent festgelegt. Damit konnte der Steuerfuss seit 2018 schrittweise um 15 Prozentpunkte gesenkt werden, wie der Stadtrat mitteilte.

Die Unternehmenssteuern haben laut Stadtrat eine «signifikante Bedeutung» für den städtischen Haushalt. Auch 2026 erwartet die Stadtregierung höhere Steuererträge von Unternehmen als von natürlichen Personen, bezeichnet dies aber als ein «Klumpenrisiko». Der Zollstreit und der internationale Druck zur Umsetzung der OECD-Mindeststeuer bergen weitere Risiken, wie es heisst.

Finanziell gehe es der Stadt «sehr gut» und sie habe ihre Finanzen «im Griff», betont die Stadtregierung. Der Budgetentwurf weist ein Plus von 9,5 Millionen Franken aus. Gegenüber dem Vorjahr würden sowohl die Erträge (+24,2 Millionen Franken) als auch die Aufwände (+13,8 Millionen Franken.) deutlich steigen, wie es weiter heisst.

Auch im neuen Jahr will der Stadtrat den Investitionskurs «konsequent» fortsetzen. Geplant sind neue Investitionen über 113,2 Millionen Franken, wovon 66,3 Millionen Franken auf Darlehen an SH Power entfallen. Die höchsten städtischen Investitionen erfolgen beim Tiefbau (28,6 Millionen Franken) und bei den Schulanlagen (9,4 Millionen Franken).

Für das städtische Personal sieht das Budget 2026 eine Lohnsummenentwicklung von 1,3 Prozent vor, um die Teuerung auszugleichen. Zusätzlich beantragt der Stadtrat für das Personal eine leistungsabhängige Einmalzulage in der Höhe von 0,5 Prozent der Lohnsumme.

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