Saftige Bussen in St. Gallen
Lernfahrten mit Autos mit elektrischer Handbremse sind verboten

Vergangenen Sonntag kam es in St. Gallen zu drei Anzeigen gegen Fahranfänger. Sie und ihre Begleiter kassieren dicke Bussgelder – und das nur wegen einer falsch platzierten Handbremse.
Publiziert: 10.02.2021 um 12:11 Uhr
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Aktualisiert: 10.02.2021 um 19:14 Uhr
Herkömmliche Handbremsen in der Mittelkonsole sind für den Begleitfahrer erreichbar, so dass er im Notfall eingreifen kann.
Foto: Shutterstock
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Damit hatten drei Fahranfänger aus St. Gallen am letzten Sonntag wohl nicht gerechnet: Eine Übungsfahrt samt Begleiter endete mit einer Anzeige und einem dicken Bussgeld.

Nachdem sie in eine Kontrolle gerieten, wurden die Lenker von der Polizei auf das falsche Verhalten hingewiesen. Bei Fahrten während der Probezeit muss nämlich der Beifahrer jederzeit leicht die Handbremse benutzen können.

Vor allem Autos mit elektrischen Handbremsen erfüllen diese Anforderung nicht, da sich die Bremsknöpfe häufig auf der Fahrerseite befinden. Damit sind sie für den Beifahrer nicht erreichbar.

Es wird jedoch noch tückischer: Selbst wenn die elektrische Handbremse an einer erreichbaren Stelle, wie zum Beispiel in der Mittelkonsole, angebracht ist, kann sie verboten sein. Es gibt nämlich Modelle und Marken, bei denen die elektrische Handbremse während dem Fahren nicht reagiert.

Elektrische Handbremsen sind tückisch

Die Autos der angezeigten Lernfahrer aus St. Gallen erfüllten diese Vorgabe nicht. Das Resultat tut weh: Im Kanton St. Gallen werden für dieses Vergehen Bussgelder um die 300 Franken pro beteiligter Person verteilt, wie FM1 TODAY berichtet.

Roman Kohler, Mediensprecher der Stapo St. Gallen, erklärt: «Alle Handbremsen links vom Lenkrad, also auch im Fussbereich, sind nicht für Lernfahrten zulässig.» Darunter fallen eben auch elektrische Bremsknöpfe am Lenkrad.

Jolanda Brülisauer, Fahrlehrerin der Fahrschule Bestdrive in St. Gallen, kennt das nur zu gut: «Viele wissen das aber einfach nicht.» Sie persönlich legt grossen Wert darauf ihre Schüler zu informieren: «In der Regel erklären wir die Vorschrift sowohl im Verkehrskundeunterricht, als auch während der Fahrstunde.»

Dicke Bussen für alle Beteiligten

Doch auch Brülisauer berichtet von Schülern, die sich nicht daran hielten und von der Polizei ertappt wurden. Eine ehemalige Schülerin beklagte sich über insgesamt 1000 Franken Bussgeld, inklusive Gebühren. (aua)

Diese Regelungen gelten für private Lernfahrten

- Die Begleitperson muss mindestens 23 Jahre alt sein.

- Die Begleitperson muss den Führerausweis seit mindestens drei Jahren besitzen.

- Die Begleitperson muss die Handbremse leicht erreichen können. Autos mit der Handbremse auf der linken Fahrerseite sind für Lernfahrten verboten. Achtung bei elektrischen Handbremsen: Selbst wenn diese erreichbar sind, können sie verboten sein, wenn sie während der Fahrt nicht funktionieren.

- Die blaue L-Tafel muss auf der Fahrzeugrückseite angebracht werden. Sie muss gut sichtbar sein.

- Die Begleitperson ist ebenso verantwortlich für eine sichere Fahrt. Bei Verstössen haftet auch sie.

- Für Lernfahrer und Begleitpersonen gilt striktes Alkoholverbot.

- Die Begleitperson muss mindestens 23 Jahre alt sein.

- Die Begleitperson muss den Führerausweis seit mindestens drei Jahren besitzen.

- Die Begleitperson muss die Handbremse leicht erreichen können. Autos mit der Handbremse auf der linken Fahrerseite sind für Lernfahrten verboten. Achtung bei elektrischen Handbremsen: Selbst wenn diese erreichbar sind, können sie verboten sein, wenn sie während der Fahrt nicht funktionieren.

- Die blaue L-Tafel muss auf der Fahrzeugrückseite angebracht werden. Sie muss gut sichtbar sein.

- Die Begleitperson ist ebenso verantwortlich für eine sichere Fahrt. Bei Verstössen haftet auch sie.

- Für Lernfahrer und Begleitpersonen gilt striktes Alkoholverbot.

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