Der Countdown läuft: In drei Jahren werden viele ältere Banknoten wertlos. Betroffen ist auch eine Serie aus den Siebzigerjahren. Davon sind noch rund eine Milliarde Franken in Umlauf.
Bei den betroffenen Scheinen handelt es sich um Reste der sechsten Serie, welche die Schweizerische Nationalbank ab 1976 eingeführt hatte. Berühmt wurden unter anderem der violette Tausender unter dem Namen Ameise und der dunkelblaue Hunderter mit dem Architekten Francesco Borromini als Motiv.
Im Jahr 2000 zurückgerufen
Vor 17 Jahren wurden die Noten zurückgerufen – seither sind diese kein offizielles Zahlungsmittel mehr, können aber noch bis zum 30. April 2020 zum vollen Wert umgetauscht werden. Ab dann sind sie offiziell wertlos.
Zwar wurden bereits Noten im Wert von 2,6 Milliarden Franken umgetauscht – trotzdem sind noch Noten im Wert von 1,1 Milliarden im Umlauf. Auch nach 2020 ist das Geld nicht komplett verloren, schreibt die «Luzerner Zeitung» heute. Die Nationalbank ist per Gesetz verpflichtet, den Betrag dem Schweizerischen Fonds für Hilfe bei nicht versicherbaren Elementarschäden zu überweisen. Die Fondssuisse hilft mit dem eingenommenen Geld Opfern von Unwetterschäden, gegen die man sich nicht versichern kann – zum Beispiel nach dem Sturm Lothar im Jahr 1999.
Schweizerische Sonderregel
Mit ihrer Frist für den Umtausch alter Banknoten steht die Schweiz im internationalen Vergleich ziemlich alleine da. Bei unseren Nachbarn können beispielsweise Deutsche Mark und österreichische Schillinge bis heute umgetauscht werden.
«Der schweizerische Weg kommt faktisch einem Enteignungsbeschluss gleich», sagt Nationalrat Manuel Tornare (SP) der Zeitung. Er glaubt, dass vor allem Gastarbeiter alte Noten als Geldanlage gebunkert haben.
«Die Schweiz muss sich den internationalen Standards angleichen und nicht den Alleingang gehen», sagt Tornare. Personen, die ihre Ersparnisse zur Seite gelegt hätten, dürften nicht bestraft werden. Tornare forderte deshalb im August 2016 in einer Interpellation eine Änderung der Frist.
Wird die Frist abgeschafft?
Der Bundesrat argumentierte, dass eine Begrenzung der Rücknahmepflicht nötig sei, weil die Fälschungsgefahr bei alten Noten wegen der technologischen Entwicklung steige. Zudem wolle man mit der Frist erreichen, dass der Rückruf auch wirklich ernst genommen werde.
Trotzdem sind Gespräche mit dem Eidgenössischen Finanzdepartement aufgegleist. Der Bundesrat will noch im April über einen Entscheid informieren. (kra)