Eigene Wohnung in die Luft gejagt
Bieler Knall-Mieterin muss in Therapie

Vor rund drei Jahren sprengte sie ihre Wohnung mit einer Explosion in die Luft, heute stand die Frau dafür vor dem Regionalgericht Berner Jura-Seeland und wurde zu einer Therapie verdonnert.
Publiziert: 28.02.2017 um 13:01 Uhr
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Aktualisiert: 12.09.2018 um 08:00 Uhr
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Durch die Explosion wurde die ganze Fassade weggerissen.
Foto: Blick

Gerichtspräsident Markus Gross sagte am Dienstag bei der Urteilsbekanntgabe, im vorliegenden Fall sei der Straftatbestand des Verursachens einer Explosion erfüllt. Doch sei die Verursacherin zum Zeitpunkt der Tat wegen einer psychischen Erkrankung schuldunfähig gewesen.

In solchen Fällen sieht das Strafgesetzbuch vor, dass die Beschuldigten als nicht strafbar gelten und gegen sie eine Massnahme verhängt wird. Das ist im Fall der Frau eine ambulante Therapie. Diese soll gemäss den Worten von Gross verhindern, dass die Frau nochmals sich selbst und andere gefährdet.

Die Frau lässt sich bereits freiwillig therapieren. Vor Gericht sagte sie, sie anerkenne, dass sie krank sei. Zwar würde sie gern mit den Medikamenten aufhören, doch wenn es sein müsse, nehme sie diese weiterhin ein. Diesen Willen, sich zu therapieren, rechnete das Gericht der Frau positiv an.

«Existenzielle Angst» als Auslöser für die Tat

Die Frau befand sich laut eigenen Aussagen kurz vor der Tat im August 2014 noch in psychiatrischer Behandlung, fühlte sich aber schlecht und hegte bereits suizidale Absichten. Eines Tages stand sie ohne Geld da, weil Sozialhilfegeld laut den Aussagen der Frau auf ein falsches Konto flossen.

Deshalb sei sie in eine existenzielle Angst geraten, sagte sie vor Gericht. Sie habe versucht, Methadon oder Schlafmittel aufzutreiben, um sich damit umzubringen. Doch als sie das nicht geschafft habe, habe sie die Gasflasche vom Balkon geholt und ins Schlafzimmer gestellt. Mit dem Feuerzeug zündete sie das Gas an.

Die Frau erlitt schwere Brandverletzungen an Händen und Füssen, trug aber nur geringfügige bleibende Schäden davon. Das Wohnhaus am Bieler Beundenweg war aber schwer beeinträchtigt: Die Nordfassade war grösstenteils weg und auch das Dach beschädigt. Pressebilder von damals zeigen ein Gebäude, in das man wie bei einem Puppenhaus hineinsieht.

Während Monaten blieb das Haus unbewohnbar. Auf diese Gefährdung ihrer Mitbewohner angesprochen, sagte die Frau am Dienstag, dessen sei sie sich nicht bewusst gewesen.

Heute ist die Frau froh, dass sie noch lebt

Eine postschizophrene Depression deutlicher Ausprägung zum Zeitpunkt der Tat diagnostizierte ein Psychiater bei der Begutachtung der Frau. Dies führte unter anderem zu einer sehr stark beeinträchtigten Steuerungsfähigkeit, wie Gerichtspräsident Gross sagte.

Die Frau selbst sagte, sie habe sich damals «in tausend Stücke jagen» wollen. Heute sei sie froh, lebe sie noch.

Sämtliche Akteure vor Gericht waren sich am Dienstag in Biel einig, dass im Fall der Frau ein ausführliches, schlüssiges und gut begründetes Gutachten vorliege. Mit dem Urteil folgte das Gericht einem Antrag der Staatsanwaltschaft.

Die Verteidigerin der Frau sagte, vor Gericht stehe eine ganz andere Person als die Frau im Jahr 2014 gewesen sei. Damals habe die Frau eine «Verzweiflungstat» begangen und nicht absichtlich andere Leute gefährden wollen. (SDA)

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