Darum gehts
- Regierung plant Anpassung des Personalgesetzes zur Modernisierung und Flexibilität
- Neuer Kündigungsgrund: Wegfall der gedeihlichen Zusammenarbeit mit Vorgesetzten
- Abfindung für Kaderpersonal beträgt zwischen einem halben und einem Jahreslohn
Eine Entschädigung soll maximal einen Jahreslohn umfassen, wie es heisst. Die Regierung will das Gesetz damit an jene anderer Kantone angleichen und die bisherige «nicht mehr zeitgemässe und unpraktikable» Regelung aufheben. Sie erhofft sich davon auch mehr Flexibilität für den Kanton als Arbeitgeber.
Die neue Regelung sieht ebenfalls vor, dass die aufschiebende Wirkung von Rekursen und mit ihr die Lohnfortzahlungspflicht entfällt, wie die Regierung weiter schreibt. Derzeit könnten ausbezahlte Löhne nicht mehr zurückgefordert werden, selbst wenn der Rekurs abgewiesen werde.
Für Kaderpersonal ab der Lohnklasse 21 soll zudem ein neuer Kündigungsgrund angeführt werden können: «Wegfall der geideihlichen Zusammenarbeit mit Vorgesetzten». Aus Sicht der Regierung muss sich der Kanton «zeitgerecht» von Personen in zentralen Funktionen trennen können, um negative Auswirkungen auf die Erfüllung wichtiger staatlicher Aufgaben zu minimieren.
Im Gegenzug soll das Kaderpersonal Anspruch auf eine «angemessene Abfindung» haben, wie es weiter heisst. Die Abfindung soll zwischen einem halben und einem ganzen Jahreslohn betragen. Die Regierung begründet dies damit, dass durch den neuen Kündigungsgrund ein Nachteil für Kader gegenüber anderen Mitarbeitenden entstehe.
Der Ratschlag geht auf einen Vorstoss von Grossrätin Annina von Falkenstein (LDP) zurück, der im Jahr 2022 eine Anpassung des Personalgesetzes gefordert hatte. Der Grosse Rat wird nun über den Ratschlag der Regierung befinden.