Katharina C. (53), Schweizerin von schmächtige Statur, Mutter zweier erwachsener Kinder, ist eine lebensfrohe Frau. Doch sie hadert mit ihrem Schicksal. Weil das Basler Strafgericht sie als hinterhältige Mörderin verurteilte.
Sieben Jahre verbrachte C. in der Berner Strafanstalt Hindelbank. Bis heute beteuert sie ihre Unschuld. «Die Strafrichter haben mir viele Jahre meines Lebens geraubt», sagt sie. «Ich habe mit dem Tod von Roberto nichts zu tun.»
Überdosis mit medizinischen Spritzen
Im August 2009 verurteilte das Strafgericht Basel-Stadt Katharina C. wegen Mordes zu 14 Jahren Freiheitsentzug. In zweiter Instanz setzte das Basler Appellationsgericht die Strafe auf 12 Jahre herunter, bestätigte aber den Schuldspruch.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Physiotherapeutin C. in der Nacht auf den 26. Januar 2008 ihren 14 Jahre jüngeren Liebhaber, den Italiener Roberto F. (31), in ihrer Kleinbasler Wohnung mit einer Überdosis von Medikamenten getötet hat – verabreicht mithilfe von medizinischen Spritzen.
Kein Beweis für die Tat
Für ihren Anwalt Stefan Suter (52) ein verhängnisvoller Justizirrtum: «Nach dem Verfahrensgrundsatz ‹Im Zweifel für die Angeklagte› hätte das Gericht Katharina C. freisprechen müssen.» Einen Beweis für die Tat gab es nicht. Die Richter entschieden aufgrund von Indizien, namentlich von Zeugenaussagen.
«In diesem Fall hat die Aussage eines Zeugen, der in einem anderen Strafverfahren gelogen hat, den Ausschlag gegeben», sagt Suter. Laut diesem Zeugen sei das Motiv Eifersucht gewesen. C. habe gegenüber Freunden gesagt, sie werde Roberto niemals einer anderen Frau überlassen. Dieser habe aber zu seiner Ex-Verlobten zurückkehren wollen. Das wollte C. laut dem Zeugen verhindern.
«Habe ihn nicht geliebt»
Dass sie mit dem Italiener eine sexuelle Beziehung hatte, bestreitet die Physiotherapeutin nicht. Doch sie habe ihn nicht geliebt. Er habe zudem die Beziehung zu seiner Ex-Verlobten längst abgeschlossen und nur noch sporadischen Kontakt zu ihr gehabt. «Ich hatte gar keinen Grund zur Eifersucht und erst recht keinen Grund, Roberto zu töten», so C.
Gelegenheitsarbeiter Roberto F. lebte in den Tag hinein, war dem Alkohol und den Drogen verfallen. Dazu kamen die ständigen Querelen mit seiner Ex-Verlobten. Anfang Dezember 2007 lernte er C. in einem Basler Lokal kennen. Es folgte ein One-Night-Stand. Aus diesem wurde eine Beziehung, die sich über Wochen hinzog.
Betrunken verunfallt
Kurz nach Weihnachten überschlugen sich die Ereignisse. In drei Tagen baute Roberto, jeweils alkoholisiert, zwei Verkehrsunfälle. Er brach sich den linken Unterschenkel. Wegen seiner Gehbehinderung suchte er in den darauf folgenden Wochen oft Kontakt zu Physiotherapeutin C. Sie kümmerte sich um den Verletzten.
Bis zu jener Nacht auf den 26. Januar 2008. Katharina C. sagt, ihr Liebhaber habe über heftige Schmerzen im Bein geklagt und sie aufgefordert, das Spritzenmaterial und Ampullen bereit zu machen. Sie habe ihm beim Aufziehen der Spritze geholfen. «Doch ich habe ihm die Spritze nicht appliziert», beschwört C. Sie habe sich schlafen gelegt und sei etwa um drei Uhr morgens durch das Klingeln des Elektrokochers aufgewacht. Sie habe Roberto in der Küche gefunden, ihn gefragt, ob er Pouletflügeli mache. Doch plötzlich sei er kopfvoran zu Boden gestürzt und habe das Bewusstsein verloren. Wiederbelebungsversuche hätten nichts mehr genützt. Als der Notarzt eintraf, war Roberto bereits tot.
War es Suizid?
Gegen die Angeklagte sprach laut Gericht, dass dem Opfer teils auch Medikamente mit atemhemmender Wirkung gespritzt wurden, nicht nur Schmerzmittel- und Blutverdünner. Todesursache war Ersticken.
Woher stammten diese Medikamente? Katharina C. betont, sie habe Roberto nie Medikamente besorgt. Im Gegenteil, sie habe versucht, ihn von seiner Alkohol- und Drogensucht zu befreien. Ihr Liebhaber müsse sich die Mittel «auf der Gasse» beschafft haben, auch in der Todesnacht. Nachweislich habe er kurz vor seinem Tod die Notfallapotheke in Basel angerufen, weil er so starke Schmerzen am Bein verspüre.«Ich selbst habe die Wohnung in jener Nacht nie verlassen», sagt C.
Eine mögliche Variante hätten die Untersuchungsbehörden viel zu wenig in Betracht gezogen, ergänzt Anwalt Suter: Suizid. Es sei aktenkundig, dass Roberto immer wieder gegenüber Bekannten geäussert habe, dass er ein Leben mit solchen Schmerzen nicht mehr aushalte. «Eine Kurzschlusshandlung unter Alkohol- und Drogeneinfluss ist nicht ausgeschlossen.»
Familie steht hinter C.
Katharina C. hat ihre Strafe mittlerweile abgesessen. Sie wurde vorzeitig aus der Haft entlassen und arbeitet bereits wieder. Während ihrer Haft in Hindelbank gab ihr vor allem die eigene Familie Kraft. Ihre zwei inzwischen erwachsenen Kinder stehen bis heute hinter ihr und sind felsenfest überzeugt: «Unsere Mutter wäre niemals fähig, jemanden zu töten.»
Spiele live mit und gewinne bis zu 1'000 Franken! Jeden Dienstag, Mittwoch und Donnerstag ab 19:30 Uhr – einfach mitmachen und absahnen.
So gehts:
- App holen: App-Store oder im Google Play Store
-
Push aktivieren – keine Show verpassen
-
Jetzt downloaden und loslegen!
-
Live mitquizzen und gewinnen
Spiele live mit und gewinne bis zu 1'000 Franken! Jeden Dienstag, Mittwoch und Donnerstag ab 19:30 Uhr – einfach mitmachen und absahnen.
So gehts:
- App holen: App-Store oder im Google Play Store
-
Push aktivieren – keine Show verpassen
-
Jetzt downloaden und loslegen!
-
Live mitquizzen und gewinnen