Der erste Fall passierte am 13. August 2013 im Elternhaus von Karl J. und Ernst J. (†55). Im Haus in Büsserach kommts zum Streit, dann schiesst der damals 48-jährige Karl mit einem Jagdgewehr auf seinen Bruder Ernst. Dieser stirbt später im Spital (Blick.ch berichtete).
Nun teilt die Solothurner Staatsanwaltschaft mit: Karl J. leidet an einer psychischen Erkrankung war zum Tatzeitpunkt nicht schuldfähig. Zu diesem Schluss kommt ein psychiatrisches Gutachten. Karl J. wird also nicht der Prozess gemacht.
Zum gleichen Schluss kommt die Aargauer Staatsanwaltschaft ebenfalls heute im Fall des Grosi-Mords von Anfang Jahr in Aarau. Damals erstach Michael B. (28) mit mehreren Messerstichen seine Grossmutter Inge B. (†81) in ihrem Haus (Blick.ch berichtete).
Bei Michael B. kommt das psychiatrische Gutachten zum Schluss: Schizophrenie. Er sah in Inge B. nicht mehr seine Grossmutter, sondern einen bösen Sektenführer. Deshalb gilt auch für Michael B.: schuldunfähig.
In beiden Fällen hat die Staatsanwalt nicht Anklage erhoben, sondern beantragt, dass sowohl Karl J. als auch Michael B. eine stationäre Massnahme erhalten. Das heisst, sie kommen wohl in eine geschlossene psychiatrische Anstalt. (sas)
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