Die Beschuldigte war der mehrfachen sexuellen Handlungen mit einem Kind sowie der Herstellung und Verbreitung verbotener Pornografie angeklagt. Das Kreisgericht St. Gallen stimmte am Dienstag im abgekürzten Verfahren der Einigung zwischen der Staatsanwaltschaft, der Verteidigung und der Anwältin des Sohnes zu, wie das «St. Galler Tagblatt» berichtete.
Der Beschuldigten wird unter anderem vorgeworfen, im Juni 2012 ihren damals knapp zehnjährigen Sohn dazu angehalten zu haben, sie im gemeinsamen Wohnzimmer mit einem Vibrator zu befriedigen. Die Frau machte davon mit einem Selbstauslöser mehrere Aufnahmen und verbreitete das Bildmaterial.
Die Frau soll ihren einzigen Sohn über mehrere Jahre hinweg in weitere sexuelle Handlungen miteinbezogen haben. Die Mutter habe ihr Kind die Sexualität auf eine offenere, liberalere, nicht urteilende Art erleben lassen wollen; anders als sie selbst erzogen worden sei, heisst es in der Anklageschrift.
Das Gericht sprach eine bedingt vollziehbare Freiheitsstrafe aus. Zusätzlich wurde Bewährungshilfe angeordnet sowie die Weisung einer psychotherapeutischen Behandlung erteilt. Die Probezeit dauert drei Jahre. Die 47-Jährige muss ihrem Sohn eine Genugtuung von 10'000 Franken zahlen und die Verfahrenskosten tragen.
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