Prozess
Gefängnisstrafen für zwei Fluchthelfer von Pink Panther in Lausanne

Zwei Fluchthelfer eines spektakulären Ausbruchs aus dem Gefängnis Bois-Mermet in Lausanne sind am Freitag zu Freiheitsstrafen verurteilt worden. Nach Ansicht des Gerichts spielten sie eine wichtige Rolle beim Ausbruch.
Publiziert: 30.06.2017 um 12:40 Uhr
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Aktualisiert: 09.10.2018 um 02:13 Uhr
Zwei Fluchthelfer eines Ausbruchs aus dem Gefängnis Bois-Mermet in Lausanne wurden am Freitag zu Freiheitsstrafen verurteilt. (Archivbild)
Foto: KEYSTONE/CHRISTIAN BRUN

Vor Gericht standen ein Mann und seine Ex-Frau, die beide aus Serbien stammen. Der 41-jährige Mann wurde am Freitag vom Strafgericht Lausanne zu vier Jahren Gefängnis verurteilt. Seine Ex-Frau kassierte eine bedingte Freiheitsstrafe von 14 Monaten.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass vor allem der Mann eine wichtige Rolle spielte bei der Flucht, was Logistik und Unterkunft betraf. Der 41-Jährige hatte im Mai 2013 drei Komplizen wenige hundert Meter vor das Gefängnis Bois-Mermet im Norden der Stadt Lausanne gefahren.

Die drei Fluchthelfer stiegen darauf mit einer Leiter die Gefängnismauer hoch und warfen einen Sack und eine weitere Leiter in den Gefängnishof. Im Sack befanden sich eine Pistolen-Attrappe sowie eine Flasche Tabasco. Das Tabasco wurde einem Wärter ins Gesicht gesprüht.

Danach flüchteten zwei mutmassliche Mitglieder der auf Juwelenraub spezialisierten Bande namens Pink Panther über die Leiter, sowie ein Freund der beiden am Freitag verurteilten Serben. Zwei weitere Häftlinge ergriffen zudem die Gelegenheit zur Flucht.

Das serbische Paar hatte im Prozess gestanden, dass sie mit einem der entflohenen Häftlinge befreundet gewesen waren. «Ich habe ihn im Gefängnis kennen gelernt, aber ich wusste nicht, dass er mit Pink Panther zu tun hatte.»

Der 41-jährige hatte im Prozess stets bestritten, die Flucht geplant zu haben. Nach Ansicht des Gerichts spielte er aber sehr wohl eine wichtige Rolle beim Ausbruch, wie die Präsidentin des Gerichts am Freitag festhielt.

Die Frau hingegen habe Kenntnis der Flucht gehabt, sei aber rein an der Ausführung beteiligt gewesen, urteilte das Gericht. Das Paar habe zudem die flüchtigen Häftlinge in ihrer Wohnung beherbergt und an den Bahnhof Basel gefahren.

Der Hauptangeklagte wurde neben der Fluchthilfe auch wegen Auto-Diebstahls und Drogen-Transporten verurteilt. Von den fünf geflohenen Häftlingen konnten inzwischen vier wieder hinter Gitter gesetzt werden. Nur eine Person ist nach wie vor flüchtig.

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